zu 1.
Sie berücksichtigen nur IHR Einkommen und 3 Unterhaltsberechtigte Personen! Ihre Frau wird nur auf Antrag UND darauffolgende Entscheidung vom Gericht nicht mehr berücksichtigt. Bei 400 EUR aber unwahrscheinlich. Ohnehin wird zur Ermittlung Ihres pfändbaren Einkommens das Einkommen Ihrer Frau nicht hinzugezählt.
Sie sind verheiratet und haben 2 Kinder. Somit haben sie 3 Unterhaltsberechtigte Personen. Ihre Frau, Kind1 und Kind2. Warum 2060 EUR? Sie verdienen 1.660 EUR netto und das ist maßgeblich. Bei einem Einkommen von 1.660 EUR netto und 3 Unterhaltsberechtigten Personen liegt Ihr pfändbarer Betrag lt. Tabelle bei: 0,00 EUR.
Sollte Ihre Frau nicht mehr berücksichtigt werden verbleiben Ihnen noch 2 Unterhaltsberechtigte Personen: Kind1 und Kind2. Somit bei 1.660 EUR wäre der pfändbare Betrag: 39,01 EUR.
zu 2:
Hierzu gibt es einige Beiträge im Forum. Einfach mal die suche nutzen.
Hier ein Beitrag z. b. von ThoFa:
"der geldwerte Vorteil wird zum auszahlenden Netto dazu gerechnet und davon der pfändbare Betrag berechnet."
Edit: "Das war der 500 Beitrag

"