Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 08:32
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:32:00 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Unterhaltsberechtigte Personen  (Gelesen 728 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
noelmaxim
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 63

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 2


« am: 25. August 2010, 23:38:55 »

Hallo an alle,

ich verstehe immer noch nicht die Aufteilung der unterhaltsberechtigten Personen, bzw. wo ich in der Tabelle schauen muss.
Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder, ich selber verdiene eben 1660 Euro ( wird bald aber deutlich mehr) netto! Meine Frau nimmt nun einen 400 Euro Job an. Ich habe Regelinsolvenz und meine Frau nicht!

1) Wo schauen ich in der Tabelle nun in Bezug auf die unterhaltsberechtigten Kinder und welches Einkommen lege ich dort zu Grunde? 2060 Euro bei 4 unterhaltsberechtigten Personen, oder 3 Personen und meine Frau extra???

2) Ich habe ein Firmenfahrzeug, dafür erhalte ich 1 % Listenpreis, also 560 Euro brutto mehr, was mir unten wieder netto abgezogen wird! Welches Nettoeinkommen muss ich für die Tabelle zu Grunde legen, das was aufs Konto ausgezahlt wird ( das ist ja eben um diese 560 Euro wieder gemindert ) oder das Netto nach Abzug der Sozialbgaben, also vor dem Abzug der 560 Euro!!!

Danke für die Antworten!!!
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 26. August 2010, 07:45:59 »

zu 1.
Sie berücksichtigen nur IHR Einkommen und 3 Unterhaltsberechtigte Personen! Ihre Frau wird nur auf Antrag UND darauffolgende Entscheidung vom Gericht nicht mehr berücksichtigt. Bei 400 EUR aber unwahrscheinlich. Ohnehin wird zur Ermittlung Ihres pfändbaren Einkommens das Einkommen Ihrer Frau nicht hinzugezählt.
Sie sind verheiratet und haben 2 Kinder. Somit haben sie 3 Unterhaltsberechtigte Personen. Ihre Frau, Kind1 und Kind2. Warum 2060 EUR? Sie verdienen 1.660 EUR netto und das ist maßgeblich. Bei einem Einkommen von 1.660 EUR netto und 3 Unterhaltsberechtigten Personen liegt Ihr pfändbarer Betrag lt. Tabelle bei: 0,00 EUR.
Sollte Ihre Frau nicht mehr berücksichtigt werden verbleiben Ihnen noch 2 Unterhaltsberechtigte Personen: Kind1 und Kind2. Somit bei 1.660 EUR wäre der pfändbare Betrag: 39,01 EUR.

zu 2:
Hierzu gibt es einige Beiträge im Forum. Einfach mal die suche nutzen.
Hier ein Beitrag z. b. von ThoFa:
"der geldwerte Vorteil wird zum auszahlenden Netto dazu gerechnet und davon der pfändbare Betrag berechnet."

Edit: "Das war der 500 Beitrag  juchu"



Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2428 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz