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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:32:27 *
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Autor Thema: Unterhaltsberechtigtes Kind oder nicht?  (Gelesen 2866 mal)
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Wilson
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« am: 25. April 2008, 20:37:52 »

Tja, schon wieder ne Frage:
Sachverhalt: habe 2 Töchter (beide leiblich) eine - 8Jahre - lebt mit  mir und meiner Lebensgefährtin in unserem gemeinsamen Haushalt. klarer Fall, unterhaltsberechtigt.
Die andere, 21 Jahre alt, lebt bei ihrer Mutter, also nicht in meinem Haushalt, ist aber noch in Ausbildung. Gilt sie bei der Festsetzung meiner Pändungsgrenze als unterhaltsberechtigte Person?
Weiß es jemand genau?
Schönes WE an alle
Wilson
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MissTraut
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« Antworten #1 am: 25. April 2008, 21:48:25 »

Hallo Wilson,

ich habe einen Sohn von über 22 Jahren mit einer noch nicht abgeschlossenen Erstausbildung (charmant ausgedrückt, da mein Sohn seine begonnene Ausbildung so was von in den Sand gesetzt hat) fuchsteufelswild, so hat IV gegenüber dem Gericht meine Unterhaltspflicht argumentiert. Ich muß allerdings auch sagen, daß sie mir ganz offenbar sehr wohlgesonnen war, ist wohl nicht immer der Fall. So rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen, je nachdem was das "Kind" als Ausbildungsvergütung erhält, müßte noch sehr wohl eine Unterhaltspflicht bestehen.

Aber ich denke, da werden unsere Fachmänner noch deutlich genaueres schreiben  rolleyes

LG
MissTraut
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« Antworten #2 am: 26. April 2008, 00:44:01 »

Hallo,

zahlen Sie denn auch Unterhalt und wie hoch ist die Ausbildungsvergütung ?

MfG

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MissTraut
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« Antworten #3 am: 26. April 2008, 10:26:15 »

Hallo,
mein Sohn hat seine Ausbildung abgebrochen, somit erhält er keine Ausbildungsvergütung. Da er einen eigenen Haushalt hat, bekommt er derzeit Hartz IV (bis zum Ende des Jahres 2007 wurde auch noch Kindergeld gezahlt, wobei  immer noch umfangreicher Schriftwechsel geführt wird, ob dieses zurückgezahlt werden muß oder nicht. Darüber hinaus gibt es aber sehr wohl auch Möglichkeiten, ab dem 21. Lebensjahr eines Kindes Kindergeld zu beziehen, dieser Antrag ist gestellt, wobei der FamKA noch nicht alle erforderlichen Ula vorliegen, da ich selbst noch darauf warte. Und ja, ich zahle auch Unterhalt, jedoch nicht in Form von Barmitteln (die würden wahrscheinlich auch nicht da ankommen wo sie hingehören). Ich übernehme die kompletten Versicherungen, Strom (und das ist nicht gerade wenig bei seiner kleinen Wohnung, stolze EUR 63,00 mtl.) und Telefon sowie Lebensmittel. Daher hab ich halt auch unsagbar viel Glück, daß IV meinen Sohn "anerkannt" hat.

LG
Miss Traut

P.S. : Thema wurde schon mal in einem anderen Thread angesprochen. Mein Arbeitgeber erkennt diese Unterhaltspflicht im übrigen nur an, wenn mein Sohn auf der Steuerkarte vermerkt ist, ansonsten wird der volle Betrag abgeführt und dann ist natürlich die obige Unterstützung nicht mehr wirklich möglich.
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« Antworten #4 am: 26. April 2008, 12:57:56 »

Hallo,

die Frage war eigentlich an Wilson gerichtet.  wink

Bei Ihnen ist die Sache ja geregelt, wobei Ihr arbeitgeber natürlich volkommen falsch verhält. Schöne Grüße an ihn, sowas kann zu empfindlichen Haftungsproblemen führen.

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. April 2008, 12:57:56 »



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Wilson
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« Antworten #5 am: 30. April 2008, 22:55:07 »

ja, Unterhalt zahle ich z.zt. nicht, da es mir finanziell gar nicht möglich ist. Ausbildungsvergütung ist ca. 400 € p.M. unterhaltsvorschuss vom JA wird aber auch nicht in Anspruch genommen.
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« Antworten #6 am: 30. April 2008, 23:03:18 »

Hallo,

wenn Sie keinen Unterhalt zahlen, können Sie auch Ihre Tochter nicht als Unterhaltsberechtigte beanspruchen.

MfG

ThoFa
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Wilson
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« Antworten #7 am: 30. April 2008, 23:09:19 »

@ThoFa; danke
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