Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 08:37
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:37:31 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Unterhaltspflicht gegenüber Lebenspartner und Insolvenz  (Gelesen 1478 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
2fast
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 03. Februar 2009, 22:11:01 »

Hallo zusammen...

Vielleicht kann mir jemand eine Frage beantworten, über die ich nirgendwo im Netz was verwertbares finde.

Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern, kurz vor der SCheidung und seit meiner Trennug in der Privatinsolvenz. Meine Kinder bekommen von ihrem Vater Mindestunterhalt (auch er ist in der Privatinsolvenz nach unserer Trennung). Ich bin berufstäig und habe einen Pfändungsfreibetrag für 2 unterhaltspflichtige Personen, den ich jedoch gar nicht berühre, weil mein Nettoverdienst weit unter diesem Freibetrag liegt. Außerdem bekomme ich noch das KIndergeld für die beiden Kinder.
Nun habe ich einen neuen Lebenspartner. Der befindet sich in der Regelinsolvenz, nachdem seine Selbstständihkeit nach 16 Jahre den Bach runter gegangen ist. Er ist zur Zeit erwerbstätig, hat aber auch eine Tochter, für die er unterhaltspflichtig ist. Wir möchten nun zusammenziehen - jedoch stellt sich die Frage, würde nun einer von uns Hartz4 beziehen müssen - würden wir dann trotz unserer Insolvenzen als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden? - Sprich sind wir dann füreinander unterhaltsverpflichtet, obwohl wir kaum für uns selbst über die Runden kommen?

Es wäre toll, wenn mir jemand was dazu sagen kann.... :-)

Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2344 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz