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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:37:52 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Unterhaltspflichtig,Ja oder NEIN  (Gelesen 296 mal)
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FanieFie
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« am: 03. Januar 2010, 11:06:54 »

Halo zusammen,
ich habe eine Frage,Ich habe aus erster Ehe Privatinsolvenz das ich vor 4 Jahren beantragt habe.In meiner ersten Ehe war ich geringfügig auf 400 euro Beschäftigt,was ich die ganze Zeit in meiner 2ten Ehe (seit 1 Jahr verheiratet)auch war.Nun habe ich von meinem Chef eine Vollzeitstelle angeboten bekommen.
Nun meine Frage.Mein Mann verdient 400 Euro.
Bin ich ihm Unterhaltspflichtig?
Sprich wie ist da dann meine Einkommensgrenze also der Pfändungsfreibetrag.

Ich danke für die Antworten ihr würdet mir sehr helfen
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Inkassomitarbeiterin
weiß was
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« Antworten #1 am: 03. Januar 2010, 15:14:25 »

Ersteinmal Glückwunsch zur Arbeit. Ersteinmal sind Sie verheiratet und somit unterhaltspflichtig. Allerdings kann der TH einen Antrag bei Gericht stellen, dass der Partner ganz oder teilweise rausgenommen wird. Darüber entscheidet ein Gericht.
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ThoFa
weiß was
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Beiträge: 2384

Danke
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WWW
« Antworten #2 am: 03. Januar 2010, 15:53:01 »

Hallo,

bei 400,00 € sollten Sie Ihrem Mann noch unterhaltspflichtig sein, sofern also keine Kinder vorhanden sind, damit wären minimal 1.359,99 € unpfändbar.

MfG

ThoFa
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