Hallo Fories!
Mein Ex fordert Trennungsunterhalt für den Zeitraum bis zur Scheidung
wegen "angeblicher" Arbeitsunfähigkeit.
Das RI Verfahren wurde im April diesen Jahres eröffnet, Scheidung
im April diesen Jahres, rechtskräftig also im Mai.
Nach einigem hin und her, sein PKH Antrag wurde erstmal abgelehnt,
dann genehmigt, hat er dann im Juli Trennungsunterhalt eingeklagt.
Wenn ihm nun Trennungsunterhalt zugesprochen würde,

,
fällt dieser dann nicht fast komplett mit in die Insolvenz?
Ich glaube außerdem, dass diese Forderung nicht von mir zur Tabelle
angemeldet wurde, da ich ehrlich gesagt zum Zeitpunkt der
Einreichung meines Antrages nicht davon ausgegangen bin, dass er
Unterhalt einfordert...zumal er arbeitet und Unterhalt wg. Arbeitsunfähigkeit
einklagt...
Es gibt noch keinen Titel, die Verhandlung wird wohl erst nächstes Jahr
stattfinden...
IV trotzdem schon informieren? Letzter Prüfungstermin war am 18. 12.09,
und ich warte eigentlich auf Beendigung des Insolvenzverfahrens???
Bin mal wieder ratlos....

Kleine