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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:38:53 *
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Autor Thema: Unterhaltsvorschuss und weitere Fragen zur Privatinsolvenz  (Gelesen 1413 mal)
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Randi
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« am: 18. April 2007, 13:57:17 »

Hallo zusammen,

ich war am Montag bei der Schuldnerberatung wegen Eröffung einer Privatinsolvenz.
Ich war völlig verwundert, dass der Unterhaltsvorschuss an meine Kinder aus der Ehe auch in die Insolvenz mit \"reingenommen\" wird. Das ist schon so? Oder hab ich da was falsch verstanden?

Ausserdem hätte ich da noch eine Frage:
Ich habe mit meiner jetztigen Lebensgefährtin ein gemeinsames Kind. Meine Lebensgefährtin befindet sich gerade im Erziehungsurlaub und arbeitet auf 400 Euro Basis. Ist sie unterhaltberechtigt?

Wo ist dann die Pfändungsgrenze? Habe gesamt 3 Kinder.

Vielen Dank schon mal im Voraus
LG Randi[addsig]
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paps
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« Antworten #1 am: 18. April 2007, 19:05:57 »

Pfändbare Beträge werden wegen der 3 Kinder erst ab 1770,- fällig.
Da Ihre Lebensgefährtin aber keine Berücksichtigung findet, bleibt es dabei. (Berücksichtigung tritt erst nach Heirat ein.)

Unterhaltsvorschuß ist wie jede andere Forderung gegen Sie berücksichtigungsfähig bei Erteilung der RSB.[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Randi
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« Antworten #2 am: 19. April 2007, 08:45:56 »

Vielen Dank  :-P [addsig]
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Feuerwald
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Danke
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WWW
« Antworten #3 am: 19. April 2007, 12:29:53 »

ergänzend noch folgendes:

a) wo leben die (zwei) Kinder ? Bei der EX, bei Ihnen  ?
b) wird tatsächlich Unterhalt geleistet ?
c) wie ist es um den laufenden Unterhalt bestellt ? Kann der geleistet werden ?
d) besteht derzeit eine Lohnpfändung wegen Unterhaltsrückstand  ? Falls ja, in den Vorrechtsbereich ?
e) Steht der Vorwurf der Unterhaltsverletzung im Raum ? Es könnte sein, dass die Kasse versucht, eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung im Insolvenzverfahren anzumelden. Dann müsste man sehn ...

Gruss
Feuerwald
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