Hallo und vielen Dank im voraus für jede Antwort
Ich war ja jetzt auf dem insolvenzgericht bei einem rechtspfleger weil mein lieber TH diesen monat eigenständig
bei meinem AG meine Frau nicht mehr berücksichtigen ließ , und das drei monate rückwirkend ,naja gott sei dank eurer Hilfe hier konnte ich das regeln .
Nun sagte die Rechtspflegerin ich muss mich mit ihm einigen wegen meiner frau ob die nun unterhaltsberechtigt ist oder nicht !

Sie sagte aber auch das auf jeden fall meine Frau zur hälfte berechnet würde weil sie ja wie gesagt 350 euro verdiene , aber sie muss sich ja jeden monat auch eine Fahrkarte 63.- euro kaufen . Kann ich auch dem TH einen bestimmten betrag an bieten ?
Meine Frage ist , falls das gericht meine F. zur hälfte anrechnet welche chance habe ich dagegen einspruch zu erheben ?
Und kann ich mich über den Th auch beschweren ? wenn ja , wo ?