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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 00:52:37 *
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Autor Thema: Unterlagen für die Regelinso  (Gelesen 1022 mal)
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Hilfloser
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« am: 20. November 2007, 22:27:08 »

Hallo,
war heute beim Gericht (Hessen) und hab die Unterlagen für die Regelinso abgeholt.  Hab dort auch gesagt, dass ich Regelinso machen muss.
Hab folgendes bekommen:
1.  Vordruck - Antrag auf Eröffnung Insolvenzverfahren . . . . . . . . . . . .
2.  Vordruck - Fragebogen IN/IK
3.  Vordruck - Gläubigerliste
4.  Vordruck - Antrag auf Verfahrenskostenstundnung
5.  Vordruck - Antrag Restschuldbefreiung
6.  Vordruck - Abtretungserklärung (Restschuldbefreiung)

Die wenigen paar Fragen auf 1 + 2 irritieren mich sehr, da muss man ja nicht mal Auskünfte geben zu vorhandenen Bankkonten, evtl.  Vermögenswerten, usw. .
Kann ich mir schlecht vorstelllen, dass das alles ist was man ausfüllen muss , oder ???
Da kommen doch bestimmt nochmal weitere Fragebogen dazu, oder ???

Hab mir mal die ca.  40 Seiten vom Verbraucherinsolvenzverfahren angesehen.  Ohje, da muss man ja viiiel mehr ausfüllen.

Noch ne Frage.
Was bekommen eigentlich Gläubiger von den ganzen Inso. -Papieren die ich ausfülle zu sehen - doch nur die Aufstellung des Gläubigerverzeichnisses, oder können die auch andere Unterlagen einsehen ???

DANKE IM VORAUS FÜR NE ANTWORT
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Penelope
Grünschnabel
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« Antworten #1 am: 21. November 2007, 07:27:00 »

Hallo Hilfloser,
ich bin ganz sicher niemand der sich gut auskennt, würde aber vorschlagen einen Anwalt oder Schuldnerberatung einzuschalten.  Mit einem Beratungshilfeschein kann man einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung seiner Wahl bekommen.  Wir sind auch aus Hessen und  haben jetzt diese Woche einen Termin beim Anwalt.  Ich denke es ist eine gute Sache, vorallem kann man viele Sachen nochmal durchsprechen und erfragen.
Den Beratungshilfeschein bekommt man beim Amtsgericht, bei mir ging es super schnell.
Zu dem Thema Regelinso und Privatinso kannich  nur sagen, das die Regelinso einfacher durchzuführen ist. 
Sie werden sicher noch antworten von den Fachleuten bekommen, die erklären das super.
weiterhin viel Glück
Penelope
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smallville
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« Antworten #2 am: 21. November 2007, 11:42:49 »

Hallo Hilfloser,

ich habe meine Unterlagen hübsch kopiert und abgeheftet  biggrin

Ich habe folgende Unterlagen zugesandt bekommen (18 Seiten):
1.Fragebogen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei selbstständig tätigen natürlichen Personen oder ehemals Selbstständigen 1.Allgemeine Fragen

2. Angaben zur Insolvenz

3. Angaben zum Geschäftsbetrieb

4. Vermögensübersicht

5.Ergänzungsblatt A1 Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Schuldbuchforderungen, Darlehensforderungen


 6. "Betriebliche Vermögensgegenstände" (2 Seiten )

8. Ergänzungsblatt B "Auftragsbestand"

9. Ergänzungsblatt C "Aussenstände"

10. Ergänzungsblatt D "Beteiligungen" (2 Seiten )

12. Ergänzungsblatt E  "Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte, Rechte an Grundstücken" (2 Seiten)

14. Ergänzungsblatt F " Immaterielle Vermögensgegenstände und sonstiges Vermögen"

15. Ergänzungsblatt G "Laufendes Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit "(4 Seiten )

Die von Dir genannten Unterlagen sind der Beginn der ganzen Geschichte.

Das Gericht schickt Dir dann die weiteren Bögen zu (Du kannst sie ggf. auch auf der Internetseite des jeweiligen AG runterladen)

Zusätzlich wollte das Gericht noch von mir :

- Nachweis über meine frühere Selbstständigkeit (Gewerbeanmeldung, Steuerbescheid)
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
- Formblatt "Zusatzerklärungen zum Antrag auf Restschuldbefreiung"

In den von mir genannnten Formularen gibt man dann auch seine Konten an, Guthaben auf diesen usw.

Der Insolvenzverwalter forderte später nochmals viele Unterlagen die ich bereits ans Gericht geschickt hatte + Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietvertrag u.v.m

Ich denke aber das kann individuell sein.

Warte mal ab was man von Dir fordern wird.

Viel Erfolg

lg
smallville



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paps
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« Antworten #3 am: 21. November 2007, 19:19:21 »

Es wird bei den Gerichten sehr unterschiedlich gehandhabt.

Irgend wer hat mal behauptet, dass ein A6-Blatt (Klopapier) ausreicht, um Antrag auf RI zu stellen.

Das stimmt vom Grundsatz her schon, da in der Regel das Gericht dann entweder über den Gutachter oder selber die fehlenden Unterlagen anfordert.

Ich halte persönlich davon nichts, da hier eine sehr hohe Fehlerquote wahrscheinlich ist.
Die durch smallville aufgelisteten Unterlagen entsprechen auch hier in etwa den Anforderungen durch das Gericht
In etwa also folgende Unterlagen:
- Antrag auf Eröffnung der Unternehmensinsolvenz
- Anhörungsbogen für Unternehmensinsolvenz
- Antrag auf Erteilung der Restschuldbedfreiuung
- Merkblatt über das Verfahren zur Restschuldbefreiuung
- Antrag auf Verfahrenskostenstundung
- Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse
- Merkblatt über die Stundung der Verfahrenskosten

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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 21. November 2007, 19:19:21 »


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Hilfloser
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« Antworten #4 am: 22. November 2007, 10:19:04 »

oh mann - bis gestern abend war ich noch der meinung, ich ziehe das mit dem inso-antrag u auch den formularkram danach, ob's vom gericht od vom bestellten treuhänder, alleine durch.  jetzt hab ich mal ne nacht drüber geschlafen und bin wieder hin u hergerissen, ob ich nicht doch einen anwalt dazu mit ins boot nehme.  sicher würde ich mir die kosten dafür gerne sparen, aber ich habe bammel unwissend irgendie dann später raus doch falsche angaben zu machen.  insbesondere zu steuerfragen.  warum ist die steuer nicht gemacht? was haben sie wann u wieviel eingenommen, usw.  usw.

puh, wenn ich wüsst was der richtige weg ist. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

ps.
und dann denk ich, die könnten denken - toll, der bursch will ne verfahrenkostenstundung und kommt hier mit nem anwalt an, was isn das für einer . . . . . . . .
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smallville
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« Antworten #5 am: 22. November 2007, 11:50:19 »

Hallo Hilfloser,

also denn Anwalt musst Du evtl. nicht bezahlen, sondern Du kannst wenn Deine wirtschaftlichen Verhältnisse dies nicht zulassen, bei Deinem Zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen:

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf

Habe Dir mal diesen Link ergoogelt. Ist zwar von NRW , aber mein Formular sah identisch aus.

Das ist Punkt Nummer 1.

Zu der Geschichte mit der Steuer, kann ich Dir aus meiner persönlichen Erfahrung sagen, dass dies nicht so dramatisch ist (sein muss)

Ich hatte auch für die letzten Jahre keine Steuererklärung, da ich mir den Steuerberater nicht mehr leisten konnte.
Somit habe ich Dir mir letzte vorliegende Steuer eingereicht und mit dem WISO Programm (günstig zu erwerben z.B. bei Amazon) die fehlenden Steuererklärungen selbst gemacht. Vorlage hierfür war die letzte Steuererklärung.
WISO ist recht "idiotensicher" auch für komplette Laien (welcher ich bin !)

Der Abgabe der Steuererklärung habe ich noch ein Schreiben hinzugefügt, dass ich diese nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt habe und man bei Rückfragen bitte auf mich zukommen soll.
Augenscheinlich hat es gut geklappt, denn Rückfragen kamen keine mehr  juchu

Die ganzen Formulare sehen auf den ersten Blick schlimmer aus als sie sind, denn ich gehe davon aus , dass Du logischerweise so gut wie pleite bist - daher auch die Insolvenz.

Somit fallen schon viele Formulare fast weg, weil man z.B. bei Vermögen usw. kaum etwas anzugeben hat.

Aber wenn Du Dich mit Anwalt sicherer fühlst, dann probiere die Beratungshilfe.
Im Regelfall geht das recht schnell und unkompliziert.

lg
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« Antworten #6 am: 22. November 2007, 12:40:18 »

Hallo Hilfloser,

so hilflos sind sie nicht, wenn sie sich vernünftig helfen lassen. Und vernünftige Hilfe wird es per Beratungshilfeschein für Selbständige nich tgeben. Es gibt für Selbständige keine Beratungshilfe.

Liegt denn tatsächlich ein Insolvenzgrund vor? Ist ihr Problem nicht anders zu lösen? Was möchten Sie nach der Insolvenz machen? Sie sehen, unter anbetracht der verschiedenen wirtschaftlichen Faktoren kann es auch verschiedene wirtschaftliche Lösungen geben. Ich unterstelle mal, dass einem Anwalt hier der wirtschaftliche Background fehlt. Das Scheitern eines aussergerichtlichen Eingungsversuchs wird durch einen Anwalt bestätigt. Mehr gibt es nicht mit einem Hilfeschein, das trifft aber auf Sie sowieso nicht zu.

Es gibt noch keine Formularantragspflicht für Regelinsolvenzen! Lassen Sie sich besser gut beraten. Die Fahrtkostenerstattung für eine solche ist sehr gut angelegtes Geld.

Oder Sie lesen weiter aufmerksam in den Foren mit, wobei die persönliche Problematik die Leistungsfähigkeit von Forenbeiträgen meistens sprengen würde.

Viele Glücj weiterhin.
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« Antworten #7 am: 22. November 2007, 18:48:18 »

Und vernünftige Hilfe wird es per Beratungshilfeschein für Selbständige nich tgeben. Es gibt für Selbständige keine Beratungshilfe.

Öhhhm, da möchte ich doch gerne vehement widersprechen.
Es sei denn ich war der große Ausnahmefall in Deutschland.

Ich war sowohl selbstständig, als dass ich auch einen Beratungshilfeschein erhalten habe und sehr adäquat beraten wurde.

lg
smallville

Edit: hier noch ein Link

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe.html
« Letzte Änderung: 22. November 2007, 18:52:50 von smallville » Gespeichert

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« Antworten #7 am: 22. November 2007, 18:48:18 »


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lucca_m
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« Antworten #8 am: 22. November 2007, 20:24:48 »

Vehement brauchen Sie nich tzu widersprechen. Auch wenn es so bei Ihnen gewesen war. Die Regel ist es jedenfalls nicht. Waren Sie aktiv selbständig? Oder waren Sie zum Zeitpunkt des Beratungshilfe-Ersuchens abhängig beschäftigt? Und welche Beratungsleistung hat Ihr Anwalt tatsächlich geleistet? Sie hatten auch nicht vor, Ihre Selbständigkeit weiter zu betreiben, oder doch? In welchem Bundesland haben Sie den Schein bekommen?
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smallville
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« Antworten #9 am: 22. November 2007, 20:33:14 »

Hallo Lucca,

wenn Sie sich den von mir beigefügten Link durchlesen, geht deutlich daraus hervor, dass unter gewissen Bedingungen (mtl. Einkommen) auch Selbstständige den Schein beantragen können und ihn ggf. auch bewilligt bekommen.

Mein Gewerbe existierte noch, ich konnte jedoch die Selbstständigkeit nicht weiter ausüben (Krankheitsbedingt)
Nach halbwegs gelungener Gesundung habe ich ein Job im Angestelltenverhältnis angenommen und nur noch "Reste" und Kleinigkeiten über das Gewerbe gearbeitet, bis es dann "brach" lag. Erst die IV hat es für mich abgemeldet.

Ich hätte es weiterführen können (ging aber auch körperlichen Gründen nicht)

Bundesland Hessen
Der Anwalt hatte all das geleistet was ich "gefordert" habe.
Aufklärung betrieben, Rat geleistet - das übliche eben.
Auch nach Insoeröffnung hatte ich noch mehrfach telefonischen und e-mal Kontakt bei aktiv entstandenen Fragen.

Ich kenne übrigens noch 2 Leute aus dem Näheren Bekanntenkreis, die ebenfalls selbstständig (der eine noch aktiv) auch BH erhielten. So unüblich scheint das zumindest hier nicht zu sein. Kommt wohl auf das mtl. Einkommen an.
So oder so.

lg
Smallville
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ThoFa
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WWW
« Antworten #10 am: 23. November 2007, 03:41:32 »

Hallo,

den B-Schein gibt es nur für außergerichtliche Verhandlungen, die bei einem Verbraucherverfahren notwendig sind. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist damit nicht abgedeckt. Ausnahmen davon bestätigen nur die Regel oder zeugen von der Unwisenheit der betreffenden Amtsgerichte.

MfG

ThoFa
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