Hallo,
ich peil's mal wieder nicht so ganz. Ich habe die Insolvenztabelle nach § 175 InsO erhalten und in dieser Tabelle festgestellt, dass nur Einkommenssteuerschulden für 2007 hier notiert waren, nicht jene die wesentlich dazu beigetragen haben, dass ich mich zum Regelinsolvenzverfahren entschlossen habe.
Es fehlen also ca. noch 80.000 Euro für 2008 und 2009, wo gar nichts in der Tabelle davon auftaucht. Die Tabelle wurde aber abgestempelt mit "vorläufig".
Heute erhalte ich das Schreiben des Amtsgerichtes - Insolvenzgericht .
Auszüge aus dem Schreiben:
a) Gegen die gleichzeitige Mitprüfung der erst nach Ablauf der Meldefrist angemeldeten Forderungen wurde kein Widerspruch erhoben.
b) Mit weiteren Forderungsanmeldungen ist nicht zu rechnen. Eine Vertagung des Prüfungstermins unterbleibt. Ich hatte dazu eine Anwältin befragt, welche aber fast ausschließlich Privatinsolvenzverfahren macht und von Ihr erfahren, dass im Regelinsolvenzverfahren nachgemeldet werden kann.
Nur wer tut's?
Ich kann doch nicht meinen Insolvenzverwalter sagen, "Hallo, da fehlen noch ca. 2/3 vom Schuldenberg"?

Wieder ein anderer sagt, nichts sagen, nach dem Motto der Drei Affen.
Auf jeden Fall hat dieser besagte Crack von Insoberater (siehe frühere Beiträge ggf.) welcher ja auch als Steuerberater fungiert sich ganz elegant verhalten und
keine Einkommenssteuererklärungen und abgegeben erstellt, nur die gesamten Vorgänge 2008 und 2009 gebucht.
Was mache ich da nun?
Vielen Dank schon mal !