Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 04:20
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:20:53 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Urlaub in der Insolvenz  (Gelesen 667 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
pawmag
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 14. Februar 2010, 11:37:44 »

Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe, meine Firma hat am 9.Februar Insolvenz angemelden.
Ich habe noch 22 Urlaubstage von 2009 und 110 Überstunden.
Ich möchte am Montag meine Überstunden nehmen einschließlich für den Montag.
Ich werde den Urlaubsantrag den Insolvenzverwalter und meinen Geschäftsführer faxen,
jetzt meine Frage muß ich in der Firma warten bis er mir den Urlaub genehmigt  dntknw oder reicht es
wenn ich meine Handynummer raufschreibe wo ich ereichbar bin.

Ich habe nämlich schon am Montag ein Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma.

Danke in voraus hi

MfG
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #1 am: 14. Februar 2010, 11:59:56 »

Hallo,

wenn überhaupt wird es erst einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit ZUstimmungsvorbehalt geben, der hat mit Ihrem Urlaub nichts zu tun.

Es läuft so, wie es immer in Ihrer Firma läuft, Ihr Chef/Sachbearbeiter oder wer auch immer muss den Urlaub genehmigen.

MfG

ThoFa
Gespeichert

Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #2 am: 14. Februar 2010, 12:30:30 »

Durften Sie Resturlaub ins neue Jahr übernehmen? Ist dies betriebsüblich? Schriftlich vereinbart und bestätigt?
Urlaub ist vom Arbeitgeber zu genehmigen egal ob insolvent oder nicht. Mit einer Selbstbeurlaubung riskieren Sie mögl. eine fristlose Kündigung. Das freut meist den Arbeitgeber, den zukünftigen IV und das Arbeitsamt (Sperrfrist).

Besorgen Sie sich vorab doch schon mal das Hinweisblatt Insolvenzgeld vom Arbeitsamt.

Gespeichert
pawmag
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 14. Februar 2010, 14:03:45 »

Super Danke,
zum Glück gibs hier Fachleute die sich auskennen.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.1748 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz