Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 04:24
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:24:16 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Urlaubs- u. Weihnachtsgeld während WVP nicht pfändbar?  (Gelesen 2874 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
lucky7777
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0


« am: 25. September 2009, 09:34:57 »

Schönen guten Morgen zusammen,

habe gerade bei Wikipedia gelesen:
... dass Einkommen aus Überstunden ist nur zu 50 Prozent, Urlaubsgeld ist überhaupt nicht pfändbar. Die Jahresgratifikation (Weihnachtsgeld) ist bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens unpfändbar, maximal aber bis 500 Euro. Eine Reihe weiterer Einkunftsarten ist nicht oder nur unter besonderen Umständen pfändbar (z. B. Blindenzulagen, Schmerzensgeldrenten (§ 850a, § 850b ZPO). ...

- Wird dieses Pfändungsrecht auch in der WVP angewendet?
- Zählt zur Jahresgratifikation auch eine zusätzliche jährliche Prämienausschüttung (jahresumsatzabhängig) des Unternehmens?
  Muss diese dann genauso bepfändet werden wie das Weihnachtsgeld?
- Weihnachtsgeld maximal bis 500 EUR: hat hier jemand ein Rechenbeispiel?
  bei z. B. Brutto = 13. Gehalt = 5600 € brutto - wieviel wäre hier pfändbar? Alleinerziehend, 1 Kind

Mannmannmann, jeden Tag etwas Neues.

Habe gestern erschrocken die PfändgsTab angesehen und festgestellt, dass bis 3.020,.. ein Teilbetrag gepfändet wird und Einkommen überdies hinaus ist voll pfändbar. Ich verstehe leider diesen Satz nicht. Heißt dass, dass ich ein komplettes Einkommen abgeben müsste? Das geht doch nicht!

Wäre super, wenn jemand hierzu sein Wissen zur Verfügung stellen würde.

Besten Dank!!!!!!
Viele Grüße
lucky7777
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #1 am: 25. September 2009, 09:57:16 »

Hallo,

- Wird dieses Pfändungsrecht auch in der WVP angewendet?

Ja.

- Zählt zur Jahresgratifikation auch eine zusätzliche jährliche Prämienausschüttung (jahresumsatzabhängig) des Unternehmens?
  Muss diese dann genauso bepfändet werden wie das Weihnachtsgeld?

Nein.

- Weihnachtsgeld maximal bis 500 EUR: hat hier jemand ein Rechenbeispiel?
  bei z. B. Brutto = 13. Gehalt = 5600 € brutto - wieviel wäre hier pfändbar? Alleinerziehend, 1 Kind

In die Suche "Weihnachtsgeld" eingeben.

MfG

ThoFa

Gespeichert

lucky7777
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 25. September 2009, 10:27:43 »

Moin ThoFa,
vielen Dank für die Antwort.

Habe gestern erschrocken die PfändgsTab angesehen und festgestellt, dass bis 3.020,.. ein Teilbetrag gepfändet wird und Einkommen überdies hinaus ist voll pfändbar. Ich verstehe leider diesen Satz nicht. Heißt dass, dass ich ein komplettes Einkommen abgeben müsste? Das geht doch nicht!

Stimmt dann mit WG-Freibetrag meine Rechnung?:

13.Gehalt = 5600 brutto = 3100 netto abzgl. 500 Freibetrag, hier wird dann bei 2600 gepfändet.

oder zählen diese 500 brutto?

Dann habe ich wohl doch ein einkommen in diesem WG-Monat...Glück gehabt?

Danke nochmals...
Liebe Grüße
lucky7777
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #3 am: 25. September 2009, 10:59:14 »

Hallo,

Habe gestern erschrocken die PfändgsTab angesehen und festgestellt, dass bis 3.020,.. ein Teilbetrag gepfändet wird und Einkommen überdies hinaus ist voll pfändbar. Ich verstehe leider diesen Satz nicht. Heißt dass, dass ich ein komplettes Einkommen abgeben müsste? Das geht doch nicht!

Ne das geht wirklich nicht. Alles über 3.020,00 € wird gepfändet.

MfG

ThoFa
Gespeichert

lucky7777
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 25. September 2009, 12:30:26 »

Hallo ThoFa,

 mad2 ja klar ich dodel... warum einfach, wenn es kompliziert auch geht!?

Schöne Zeit
und Dankeschön  hi
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 25. September 2009, 12:30:26 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3228 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz