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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:24:25 *
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Autor Thema: Urlaubsabgeltung komplett pfändbar?  (Gelesen 1526 mal)
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tcmopodo
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« am: 14. Januar 2011, 21:32:33 »

Hallo!

Mein Mann ist seit September 2009 in der Privatinsolvenz. Jetzt musste er zum 31. Januar kündigen weil er Berufsunfähig geschrieben worden ist und eine umschulung beginnt. Da er die letzten 1,5 Jahre krank war stehen Ihm noch 5 Tage aus 2009 und 30 Tage aus 2010 zu die bald ausbezahlt werden. Nun ist meine frage ob die Treuhändlerin das komplette Geld pfändet oder nur einen teil davon. Wenn nur einen teil wieviel prozent dann davon? Danke schonmal für Antworten.

mfg Melanie
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Schimmelreiter
Grünschnabel
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« Antworten #1 am: 14. Januar 2011, 21:59:31 »

Laut BAG ist die Urlaubsabgeltung voll pfändbar.
Zitat
BAG – Beschluss, 9 AZR 611/99 vom 28.08.2001
Rechtsgebiete:   BGB, BUrlG, ZPO
Schlagworte:   Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung
Stichwort:   Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung
Leitsatz:   Das Urlaubsentgelt ist Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber für die Zeit des Urlaubs fortzahlt. Es ist ebenso wie anderes Arbeitsentgelt pfändbar. Das gilt auch für das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt.
Volltext: BAG - Beschluss, 9 AZR 611/99
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MfG Schimmelreiter
tcmopodo
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« Antworten #2 am: 14. Januar 2011, 22:20:25 »

Danke für die Antwort.
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