Laut BAG ist die Urlaubsabgeltung voll pfändbar.
BAG – Beschluss, 9 AZR 611/99 vom 28.08.2001
Rechtsgebiete: BGB, BUrlG, ZPO
Schlagworte: Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung
Stichwort: Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung
Leitsatz: Das Urlaubsentgelt ist Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber für die Zeit des Urlaubs fortzahlt. Es ist ebenso wie anderes Arbeitsentgelt pfändbar. Das gilt auch für das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt.
Volltext: BAG - Beschluss, 9 AZR 611/99