doktor mabuse
weiß was
   
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« am: 03. Mai 2010, 08:49:21 » |
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Hallo Forumsmitglieder,
bin seit einigen Monaten in der Inso und hab schon unter diesem Schlagwort im Archiv gestöbert, aber so recht klar ist mir das Berechnungsschema zum Thema Urlaubsgeld immer noch nicht. Bin in der glücklichen Lage, daß mein AG noch Urlaubsgeld zahlt, bloß, wie wird das bei der Pfändungsgrenze berücksichtigt, es soll ja komplett pfändungsfrei sein, wie ich gelesen habe? Bin alleinstehend, keine unterhaltspflichtigen Personen. Nach meinem Verständnis berechnet es sich so: (der Einfachheit halber nehme ich glatte, fiktive Zahlen)
Bruttolohn: 2.800 Euro Urlaubsgeld: 1.000 Euro macht zu versteuerndes Brutto: 3.800 Euro
davon ab die Sozialabgaben (z.B 40%) = 1.520 Euro verbleibt Netto: 2.280
Nun kommt mein Verständnisproblem: Wieviel von den 1.000 Euro des Urlaubsgelds werden jetzt berücksichtigt, bevor gepfändet wird? Das können doch nicht die 1.000 Euro sein, denn dann würden ja nur 1.280 Euro überbleiben und der TH somit weniger bekommen als ohne Urlaubsgeld...da mein Netto sonst bei ca. 1.500 Euro liegt? Ich meine, wäre zwar zu schön für mich, aber, wo ist der Haken?
Wäre sehr dankbar für eine fundierte Antwort,
Mit Gruß Doktor Mabuse
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