Hallo an alle netten Forum-Mitglieder.
Ich bin neu hier und hab schon recht viele Beiträge durchstöbert. ECHT HILFREICH.
Nun habe ich aber mal eine Frage dessen Antwort ich seit einem Jahr suche.

Vielleicht kann hier jemand helfen:
Mein Mann (in der Wohlverhaltensphase) bekommt Urlaubsgeld gezahlt.
Bruttoverdient mtl. 2300,00
Urlaubsgeld 1x im Juni in Höhe von 800,-
und 1x im Oktober in Höhe von 800,00
Sein netto liegt ca. bei 1700,00 ohne Urlaubsgeld.
Nun hat sein TH letztes Jahr die erste Zahlung Urlaubsgeld als nicht pfändbar betrachtet und die 2.te zahlung im Oktober voll zum pfändbaren Lohn berechnet.
Mit der Aussage : entspr. der Regelung in §36 InsO unter Bezugnahme auf §850 a ZPO ist Urlaubsg. unpfändbar solange es den Rahmen des üblichen nicht übersteigt.
Die Grenze währe dahingehend zu setzten die auch das Weihnachtsgeld betreifft.
Er verweist noch auf Henze, Rechtspfleger 80, S. 459 und Putzow Zivilprozess München 2003.
HILFE.

Ich versteh ja viel aber das irgendwie nicht.

Kann mir bitte jemand eine klare Aussage geben wie hoch ein Urlaubsgeld sein darf und
ob sich an dem "unpfändbar im Gesamtbetrag" etwas geändert hat.
Danke....

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