Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 04:24
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:24:55 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Urlaubsgeld -Was bedeutet "im Rahmen des üblichen"  (Gelesen 3446 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Schnubbel2808
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 12. Juni 2008, 20:57:56 »

Hallo an alle netten Forum-Mitglieder.
Ich bin neu hier und hab schon recht viele Beiträge durchstöbert. ECHT  HILFREICH.

Nun habe ich aber mal eine Frage dessen Antwort ich seit einem Jahr suche. undecided
Vielleicht kann hier jemand helfen:

Mein Mann (in der Wohlverhaltensphase) bekommt Urlaubsgeld gezahlt.
Bruttoverdient mtl. 2300,00
Urlaubsgeld 1x im Juni in Höhe von 800,-
und 1x im Oktober in Höhe von 800,00

Sein netto liegt ca. bei 1700,00 ohne Urlaubsgeld.

Nun hat sein TH letztes Jahr die erste Zahlung Urlaubsgeld als nicht pfändbar betrachtet und die 2.te zahlung im Oktober voll zum pfändbaren Lohn berechnet.

Mit der Aussage : entspr. der Regelung in §36 InsO unter Bezugnahme auf §850 a ZPO ist Urlaubsg. unpfändbar solange es den Rahmen des üblichen nicht übersteigt.
Die Grenze währe dahingehend zu setzten die auch das Weihnachtsgeld betreifft.
Er verweist noch auf Henze, Rechtspfleger 80, S. 459 und Putzow Zivilprozess München 2003.

HILFE. rougi
Ich versteh ja viel aber das irgendwie nicht. mad2
Kann mir bitte jemand eine klare Aussage geben wie hoch ein Urlaubsgeld sein darf und
ob sich an dem "unpfändbar im Gesamtbetrag" etwas geändert hat.

Danke.... biggrin
Noch kein Danke für diesen Beitrag erhalten.
Gespeichert

Schnubbel2808
bemeyno
öfter hier
****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 131

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0



« Antworten #1 am: 13. Juni 2008, 19:42:57 »

Hallo, ich bin zwar auch noch nicht so lange hier im Forum, hoffe aber, Dir trotzdem weiterhelfen zu können.

Da ich auch in der WVP bin und erst vor kurzem diese Frage an den Steuerberater meines Arbeitgebers richtete, bekam ich diese Auskunft:

"Unpfändbar ist das Urlaubsgeld, soweit es das üblich nicht übersteigt. Was das "übliche" ist, sagt der jeweils entsprechende Tarifvertrag aus."

Rechtlich festlegen möchte ich mich damit nicht, aber wenn Du weiter im Netz surfst, wirst Du wahrscheinlich irgendwo noch nähere Angaben kriegen können.   undecided

Ansonsten hoffe ich, dass Du von einem der Moderatoren hier noch eine genauere Antwort kriegen wirst. Die sind wirklich immer sehr bemüht, jedem hier zu helfen.   thumbup

MfG

bemeyno
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #2 am: 13. Juni 2008, 19:56:30 »


"Unpfändbar ist das Urlaubsgeld, soweit es das üblich nicht übersteigt. Was das "übliche" ist, sagt der jeweils entsprechende Tarifvertrag aus."
MfG

bemeyno

So ist es.
Eersatzweise greift auch die Betriebsvereinbarung, wenn die Firma nicht dem Tarifvertrag unterliegt (weniger als 10 Beschäftigte) Wichtig ist nur, dass alle Betriebsangehörigen den Anspruch haben.
In aller Regel werden Zahlungen bis zu einem Monatsbrutto als üblich angesehen.


Das eigentliche Problem ist aber die Einmalzahlung die hier nicht vorliegt.
Insofern sollte bei der 2. Zahlung die Weihnachtsgeldregelung greifen und 500,- Euro pfändungsfrei sein.

Es sei denn es wird ausdrücklich als 2 . Rate Urlaubsgeld auf dem Lohnzettel ausgewiesen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
bemeyno
öfter hier
****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 131

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0



« Antworten #3 am: 14. Juni 2008, 13:06:50 »

Gut, dass Du auf das Weihnachtsgeld verweist, hierzu habe ich nämlich noch eine Frage.  dntknw


Die 500,- € sind brutto oder netto nicht pfändbar?  Das konnte mir der Steuerberater leider auch nicht beantworten  sad

MfG

bemeyno
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #4 am: 14. Juni 2008, 13:18:41 »

Hallo,

Gehalt
+Weihnachtsgeld
-Steuern und Abgaben
= Netto
- Hälfte des Gehalts (maximal 500,00 €)
= Pfändungsnetto

MfG

ThoFa
Gespeichert

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. Juni 2008, 13:18:41 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
bemeyno
öfter hier
****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 131

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0



« Antworten #5 am: 14. Juni 2008, 14:55:58 »

Heißt also, von meinem Nettogesamt darf ich noch 500,- € abziehen und erst ab dem Betrag könnte dann gepfändet werden....

Danke vielmals

mfG

bemeyno
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #6 am: 14. Juni 2008, 18:17:22 »

Ja , es wird die Hälfte der Weihnachtsvergütung (max. 500,-) vomNetto abgezogen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schnubbel2808
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #7 am: 14. Juni 2008, 20:24:45 »

Vielen Dank für eure Antworten.
Nachdem ich den TH überzeugt habe das er die BAV meines Mannes voll berücksichtigt so werd ich ihn hoffentlich auch von dem nicht pfändbaren Urlaubsgeld (2.te Zahlung) überzeugen.
DANKE  juchu
Gespeichert

Schnubbel2808
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3258 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz