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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:25:09 *
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Autor Thema: Urlaubsgeld trotz Insolvenz in der Wohlverhaltensperiode behalten?  (Gelesen 638 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Lottefeder
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Danke
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« am: 16. Januar 2012, 21:44:52 »

Hallo ihr da draussen,
habe ein Problem.Bin in der Wohlverhaltensperiode,habe mit meinem ehemaligem Chef eine Abfindung geregelt,inklusive Urlaubsgeld.Firma hat dummer Weise das Geld zu der Insolvenzverwalterin überwiesen.Meine Frage wegen dem Urlaubsgeld,zählt das als Einkommen dazu und wird gepfändet oder habe ich die Möglichkeit auf auf ein bißchen Geld und noch dazu bin Hartz 4.Wäre schön wenn jemand Rat wüßte was man machen könnte :thumbup:Danke im vorraus
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Der_Alte
weiß was
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« Antworten #1 am: 16. Januar 2012, 22:19:48 »

Urlaubsgeld ist vollständig unpfändbar, nicht aber die Abfindung des Urlaubs in Geld, so wie es hier voraussichtlich ausgezahlt wurde.
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Es grüßt der Alte
paps
Moderator
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Danke
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« Antworten #2 am: 17. Januar 2012, 16:59:40 »

Mal die Suchfunktion nutzen.
Zu Abfindung und Urlaubs"abfindung"Geld wurde schon einiges geschrieben.

Die Abfindung für nicht genommenen Urlaub unterliegt im Auszahlungsmonat der normalen Pfändung lt. Tabelle.

Da Sie jetzt H4 beziehen, könnte man an beim Gericht eine teilweise Freigabe beantragen.
I.d.R den Ausgleich für 1/2 Jahr zwischen H4 und dem bisherigen Netto.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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