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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:37:41 *
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Autor Thema: VL Leistungen in der PI  (Gelesen 267 mal)
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titanicufo
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Beiträge: 4

Danke
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« am: 14. Februar 2010, 22:42:33 »

Hallo zusammen,
ich habe folgenden Artikel gefunden:
Die Zahlung der VL durch den AG ist personengebunden.
Somit kann Sie nicht gepfändet werden, bzw bleibt bei der Berechnung des pfändbaren Betrages unberücksichtigt.

Geht die Zahlung in einen Sparvertrag oder andere gesetzl. mögliche Spar-/Beteiligungsform ein, wird die VL zu einem Guthaben.
Dieses ist pfändbar.

Einige TH nutzen das aus und wollen das Guthaben zur Masse ziehen.

Hierzu hätte ich folgende frage: Meine VL wird von meiner Firma in voller Höhe bezahlt. Zus. Spare ich noch ca 50 - 60 euro Monatl. dazu. Dies muss ich tun damit meine Firma darauf noch einmal 50% dazuzahlt.... alles angelegt in Firmenaktien. Wird das freie Guthaben jetzt nur einmal in die Masse mit einbezogen oder jedes Jahr neu da ich ja auch weiter die VL Leistung meines Arbeitgebers beziehe?

Lieben dank im vorraus für eure Hilfe
Gespeichert
rookie


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Beiträge: 0

Danke
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« Antworten #1 am: 15. Februar 2010, 14:12:17 »

Sofern die VL-ZUlage in eine Rentenversicherung gezahlt wird ist sie unpfändbar...da die Fälligstellung sowieso erst mit dem Eintritt in das Rentenalter
möglich ist.
Gespeichert
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