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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 21:55:51 *
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Autor Thema: Verbaucherinsolvenz und Unterhaltsschulden  (Gelesen 639 mal)
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ahrens
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« am: 27. Oktober 2007, 10:43:17 »

Hallo,

ich habe folgende Frage, ich habe eine Lohnpfändung die liegt unterhalb des Existenzminimum von 890 Euro.  Es handelt sich um genau 862,50 Euro also 27,50 Euro weniger als das muss.  Diese 27,50 € werden zum Abbau der aufgelaufen Unterhaltsschulden zusätzlich abgezogen.  Ich habe seit 13. 09. 07 die privat Insolvenz.  Diesbezüglich habe ich meinen Treuhänder angeschrieben, bis heute warte ich auf eine antwort.
Meine Frage wäre um,wann wird dieser Betrag von meiner Lohnpfändung zugenommen?
Oder wird eventuell die gesamte Lohnpfändung gelöscht und wenn ja,wann?

LG T.   
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paps
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« Antworten #1 am: 27. Oktober 2007, 14:01:38 »

Wenn es sich um eine Pfändung handelt, ist diese mit Eröffnung zu beenden.

Weiss denn ihr Arbeitgeber schon, dass das verfahren eröffnet wurde?

Der rückständige Unterhalt, wegen dem gepfändet wurde ist nun Gegenstand der Insolvenzforderungen.

Aber treten nun erneut Unterhaltsrückstände auf, könnte zusätzlich zur Abführung des pfändbaren Betrages auch in den Selbsbehaltsbereich zusätzlich gepfändet werden.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
ahrens
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« Antworten #2 am: 27. Oktober 2007, 15:00:33 »

Hallo paps,

ja mein Chef weiss von der Insolvenz.  Bisher hat sich aber noch nichts getan im Bezug auf einer Gehaltsberechnung.

Zum Unterhalt ist noch anzumerken, das ich Unterhalt zahle,wohl nicht in voller Höhe da ich sonst unterhalb der 890 Euro liegen würde.

Das würde dann aber auch heissen, das ich die nächsten Jahre wieder im Verzug wäre da nicht der volle Unterhalt zu leisten ist.

Das ist doch widersinnig, nur da ich nicht genung Gehalt habe. . . . . . . geht das spielchen von vorne los.  Das kann es doch nicht sein? ODER?

Ps. : Mich mach nur nachdenklich,das selbst der Treuhänder sich nicht auf meine Anfrage meldet und mir den Sachverhalt erklärt.

Danke lg
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