Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 04:42
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:42:26 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Verbraucher Insolvenz - Schriftlicher Prüfungstermin  (Gelesen 1171 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Deumi
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 5

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 30. Mai 2009, 11:20:25 »

Hallo  wink

habe heute (natürlich wieder ein Samstag wo man keinen erreichen kann) Post vom Amtsgericht bekommen.

Niederschrift über den schriftlichen Prüfungstermin

Dort geht es um meine Verbraucherinsolvenz. Mir wird mitgeteilt das der Termin ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist. Die Niederlegung der Insolvenztabelle mit den Anmeldungen und den beigefügten Urkunden ist auf der Geschäftsstelle fristgerecht gem. § 175 InsO erfolgt.
Anträge sind beim Gericht nicht eingegangen.

Forderungsprüfung:
Die einzelnen Forderungen wurden ihrem Betrag und Rang entsprechend der eingereichten Insolvenztabelle geprüft und festgestellt.
Es ist bis zum Prüfungsstichtag kein Widerspruch eines Gläubigers eingegangen.
Forderungen aus unerlaubter Handlung wurden nicht festgestellt.


So die Auszüge des Schreibens.

Was hat das alles im Klartext zu bedeuten und wie weit sind wir nun? Was kommt noch ? Und können meine Gläubiger jetzt noch Widerspruch einlegen? (mündlicher Prüfungstermin)

Hilfe nochmal bitte!  heulen

Danke  thumbup
« Letzte Änderung: 30. Mai 2009, 11:44:12 von Deumi » Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 30. Mai 2009, 17:54:02 »

Mündlicher Widerspruch oder Verfahren geht nicht, da ihr Verfahren schriftlich durchgeführt wird.
Als nächster großer Schritt käme die Verteilung und der Schlußtermin.
Danach Ankündigung der RSB mit Aufhebung des Verfahrens.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3363 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz