Sicherungsrechte sollen die Gläubiger vor der Insolvenz des Schuldners sichern. Das einfachste Sicherungsrecht ist z. B. der Eigentumsvorbehalt sprich eine auf finanzierung gekaufte stereoanlage kann auch in der insolvenz des schuldners herausverlangt werden. Im Fall der Immobilienfinanzierung ist das natürlich das Recht an der Immobilie selber. Sofern ich das noch richtig weiß
Die Gläubiger haben bis zum Schlusstermin die Möglichkeit Ihre Forderungen gegen eine Gebühr anzumelden. Wer dann nicht im Bott ist, der geht unter und kriegt nichts ;-))