Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:46:05 *
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Autor Thema: Verbraucherinsolvenz - Gläubiger verpassen Frist?!  (Gelesen 723 mal)
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bjoernblau
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« am: 14. Juni 2010, 15:25:39 »

Hallo zusamen,

vorab eine Grundinformationen zu meiner Situation:

- verheiratet, aber getrennt lebend
- Ehefrau Beamtin mit Gehaltsstufe A13, ich war Hausmann und bin nun SGB II Empfänger
- Schulden ergeben sich aus Immobilienfinanzierung und zwei Kreditverträgen, die ich in der Ehe mit unterschrieben habe. also mit hafte.

Am 12.01.2010 erging der Beschluss des Amtsgerichtes auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über mein Vermögen.
Bis Ende März hatten alle Gläubiger Zeit Ihre Ansprüche bei meinem Treuhänder einzureichen.
Das Insolvenzverfahren meiner Frau ist bisher nicht eröffnet, sie hat vom Immobilienfinanzierer eine Lohnpfändung von knapp 680 € (bei 715 € normaler Tilgungsrate)

Der Insolvenzantrag wurde von mir mit insgesamt 6 Gläubigern eingereicht und einer Schuldsumme von knapp 79.000 € (zu der Immobilie und zweier Banken kommen bei mir ein Mobilfunkanbieter hinzu, dessen Vertrag ich mit in die Insolvenz genommen habe).

Von den Gläubigern hat sich nun innerhalb der Frist nur die "kleinste" Bank gemeldet und der Mobilfunkanbieter.
Fallen die nun bei mir raus?
Woran kann das liegen? Sehen die bei meiner Frau bessere Chancen?

Ich bin ratlos, welche Konsequenzen das für mich hat....
"Neue" Schuldensumme beliefe sich auf knapp 10.000 €, die meine Eltern zahlen würden damit ich nicht in die Insolvenz muss.

Hilfe!

Björn




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paps
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« Antworten #1 am: 14. Juni 2010, 17:53:23 »

Zu erst einmal willkommen.

Nun ganz so weit sind Sie noch nicht.
Es ist nicht unüblich, dass Gläubiger mit Sicherungsrechten später oder nur den Ausfall pauschal anmelden.

Sicher können Sie erst sein, wenn die Schlußverteilung angeordnet ist.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
DarkAngel35
Jungspund
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« Antworten #2 am: 14. Juni 2010, 21:41:25 »

Hallo...

Also diese Frage habe ich mir auch schon mal gestellt, was passiert, wenn gemeldete Gläubiger die Frist nicht einhalten.Wofür gibt es denn Fristen, wenn man sich auch später noch melden kann? Versteh ich nicht. Was genau ist mit Sicherungsrechten gemeint?

LG
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Fallera
Moderator
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« Antworten #3 am: 14. Juni 2010, 22:54:01 »

Sicherungsrechte sollen die Gläubiger vor der Insolvenz des Schuldners sichern. Das einfachste Sicherungsrecht ist z. B. der Eigentumsvorbehalt sprich eine auf finanzierung gekaufte stereoanlage kann auch in der insolvenz des schuldners herausverlangt werden. Im Fall der Immobilienfinanzierung ist das natürlich das Recht an der Immobilie selber. Sofern ich das noch richtig weiß  gruebel

Die Gläubiger haben bis zum Schlusstermin die Möglichkeit Ihre Forderungen gegen eine Gebühr anzumelden. Wer dann nicht im Bott ist, der geht unter und kriegt nichts ;-))



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