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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:46:29 *
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Autor Thema: Verbraucherinsolvenz - Vermieter  (Gelesen 799 mal)
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rubenspower
Jungspund
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Beiträge: 82

Danke
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« am: 27. Oktober 2007, 09:52:45 »

Ich befinde mich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren.

Heute habe ich bei einem Gespräch mit meinem Vermieter (wir haben ein sehr gutes Verhältnis) erfahren, dass der TH ihn angeschrieben hat und auf gefordert hat wenn zukünftig Mietrückstände entstehen dies sofort mitzuteilen? Warum denn das? Weil ich dachte immer ab Eröffnung sind es Neuschulden.

Alte Mietrückstände gibt es nicht und neue wird es nicht geben, weil Miete und Strom das erste ist was ich überweise.
Gespeichert
smallville
weiß was
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 490

Danke
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« Antworten #1 am: 27. Oktober 2007, 11:13:56 »

Hallo rubenspower,

soweit mir bekannt ist, schreibt der IV/TH den Vermieter an um ihm mitzuteilen, dass er für ggf. entstehende Mietrückstände nicht in Regress zu nehmen ist. Er haftet dafür nicht.

Ist reine Formsache.

Somit in Deinem Fall irrelevant, da Du keine Verbindlichkeiten aus der Zeit vor der Inso hattest und wenn Du die Miete aus irgendwelchen Gründen laufend nicht mehr bedienen könntest, wären es Neuschulden.

Warum der TH allerdings den Vermieter auffordert im ggf. entstehende Neuschulden mitzuteilen, ist mir nicht schlüssig.

Im Zweifelsfalle frag den TH doch einfach *zwinker*

lg
smallville
Gespeichert

IN - Verfahren seit Mai 2007
noch immer nicht in der WVP
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