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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:48:47 *
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Autor Thema: Verbraucherinsolvenzverfahren - Schluss- u. Prüfungstermin  (Gelesen 1248 mal)
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nixnutzwutz
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« am: 02. April 2008, 15:24:10 »

Hallo,
ich muss auch mal wieder eine Frage posten, weil ich meinen Treuhänder (wieder mal) nicht erreiche.

Ich habe ein Schreiben bekommen, daß Anfang April der Schlusstermin zu meinem Verfahren sein soll (TO: Prüfung nachträgl. angemeldeter Forderungen, Schlussrechn. des TH, Einwendungen gg. das Schlussverzeichn. und Antrag d. Schuldners auf RSB).

Muss ich hierfür irgendwie aktiv werden (da es ja auch um den Antrag auf RSB geht)?
Oder kümmert sich hier der TH "automatisch"? Bekomme ich danach auch (endlich mal) genauere Informationen darüber, wie sich Insolvenzmasse, zu berücksichtigende Forderungen lt. Insolvenztabelle und voraussichtlich zu verteilender Betrag zusammensetzen? (Mit den Zahlen, die mir vorliegen, kann ich nämlich null anfangen.) Oder muss ich dem TH wieder wochenlang aktiv hinterherrennen, dass er mich informiert?

Ich bin echt froh, wenn das alles endlich abgeschlossen ist. Ich bin zwar nicht auf den Kopf gefallen, aber dieser Schriftverkehrs- und Zahlenwust (oder besser: SALAT) übersteigt mein derzeitiges Intelligenz- und Nerv-Niveau.  Hammer

Vielen Dank und weiterhin für alle Leidensgenossen:  Kopf hoch!
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dobberstein
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« Antworten #1 am: 02. April 2008, 15:58:43 »

Man sollte an diesem Termin teilnehmen, so klären sich einige Fragen von selbst. Ansonsten wird der Treuhänder und der Rechtspfleger tätig.
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pd
nixnutzwutz
Jungspund
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« Antworten #2 am: 17. April 2008, 12:51:09 »

Hallo allerseits!

Der Termin war kein "richtiger" Termin, d.h. es lief wohl alles nur schriftlich.

Jetzt frage ich mich, ob ich denn nun auch noch mal ein Schreiben bekomme, daß mein Verfahren aufgehoben etc. Oder befinde ich mich jetzt (quasi automatisch) schon in der WVP??? dntknw
Wenn nicht, wielange dauert es denn so im Schnitt, bis man nach Schlussbericht-Termin das erlösende Schreiben bekommt?

Danke schon mal für die Antwort(en)!!
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dobberstein
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« Antworten #3 am: 17. April 2008, 13:45:42 »

Du bekommst einen Beschluß mit dem das Verfahren aufgeoben wird. Weiterhin erhälst Du ein Schreiben in dem die Restschuldbefreiung angekündigt wird, soweit Du Dich wohlverhälst. sog. Wohlfühl - bzw. Wohlverhaltensphase - d.h. Du bist sodann im Restschuldbefreiungsverfahren.
Zeitpunkt ?
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pd
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