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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:52:29 *
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Autor Thema: Vereinfachtes Insolvenzverfahren  (Gelesen 732 mal)
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rubenspower
Jungspund
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Danke
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« am: 01. Oktober 2007, 08:27:37 »

Ich lese immer wieder dass das Verbraucherinsolvenzverfahren ein vereinfachtes Verfahren sei. Aber für mich als Laie läßt sich nicht erkennen worin dieses "Vereinfachte" besteht, es sind für Laien unzählige Vorschriften und Stolpersteine da.

Worin besteht nun wirklich die "Einfachheit" gegenüber Regelinsolvenz?

Entschuldigt meine unbeholfene Formulierung - ich kann es nicht besser darstellen im Moment.
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Feuerwald
Moderator
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Karma: 13
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Beiträge: 2767

Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 01. Oktober 2007, 12:07:41 »

"Worin besteht nun wirklich die "Einfachheit" gegenüber Regelinsolvenz? "

... grumpf ...

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist etwas abgespeckt

a) Es wird ein Treuhänder und kein Insolvenzverwalter eingesetzt.
b) Der Treuhänder hat weniger Befugnisse und Aufgaben, als ein Insolvenzverwalter,
     bspw. i.S. Absonderung und Verwertung
c) Der Berichtstermin entfällt, es gibt nur einen Prüfungstermin
d) Die Vorschriften über den Insolvenzplan entfallen ebenso

Da gibt’s sicherlich noch dies und das


« Letzte Änderung: 01. Oktober 2007, 13:08:06 von Feuerwald » Gespeichert

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