
Viele Informationen finden Sie im Forenbereich "Insolvenzverfahren"
Grundsätzlich müssen Sie als Privatperson einen Einigungsversuch mit den Gläubigern über eine entsprechende Stelle durchführen,
Anschließend wird bei Scheitern ein Antrag auf Eröffnung gestellt.
Nach Eröffnung des verfahrens müssen Sie 6 Jahre die pfändbaren beträge abführen.
Danach wird über den Schuldenerlass (RSB) entschieden.
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Gibt es bei Ihnen die Möglichkeit, dass eine dritte Person per Einmalzahlung 2-3TE zur Verfügung stellt?
Dann könnte man einen Vergleich auf Basis von 20% der Schulden versuchen, da Sie auf Dauer nicht zu pfändbaren beträgen kommen werden.