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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:53:54 *
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Autor Thema: Verfahrenskosten Regelinsolvenz  (Gelesen 1676 mal)
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KSC


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« am: 08. April 2010, 22:19:45 »

Hab grad einen Schock bekommen, da hat einer mit 4100 Schulden (ich hab etwa 4500) Verfahrenskosten i.H von 2500€ bezahlen müssen und pro Gläubiger wird es immer mehr.

Nun meine Frage:

Ich hatte VOR Eröffnung 40 Gläubiger

nach fast 10 Monaten sind es "nur" 10 Gläubiger.

Zählen jetzt 40, oder die 10?

Boah ist das heftig...
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 09. April 2010, 10:38:00 »



da hat einer mit 4100 Schulden

- wo hat einer was ?

Mal ganz grundsätzlich, wenn Sie 40 Gläubiger im außergerichtlichen Inkasso und später in der Einzelzwangsvollstreckung hätten zahlen dürfen, was meinen Sie denn welche Kosten da entstanden wären? Da werden aus 100 Euro mal ganz schnell 300 Euro und mehr! Schlagen Sie das mal auf Ihre Rechung um. Dagegen ist ein RSB-Verfahren im Grunde ein Geschenk.

Es ist übrigens – zum 100stenmal - ziemlich egal, wie hoch die Verfahrenskosten sind. Diese werden gestundet und vorrangig bereinigt. Falls nichts pfändbar / kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, werden auch die gestundeten Verfahrenskosten irgendwann erlassen  bzw. nicht mehr eingefordert.

Dumm läuft es also nur im Fall einer Versagung der RSB. Und auch dann kann es im Allgemeinen ziemlich egal sein, ob man ein paar Tausender mehr auf dem Deckel hat..

Also die Angstmacherei, man müssen am Ende des verfahren tausende von Euros für ein Insolvenz-/RSB-Verfahren auf den Tisch legen, ist wirklich langsam fehl am Platz.



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WitchLady86
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« Antworten #2 am: 09. April 2010, 11:15:53 »

Also ich hab ca. 950 € gezahlt und da lief mein verfahren nur 1 jahr dan hab ich meine RSB bekommen hätte ich diese nicht bezahlen können hätte sich pro jahr ca 100 € angeschlossen und da wären wir bei 1500€ und ich hatte auch ca 20 gläubiger
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« Antworten #3 am: 09. April 2010, 11:17:01 »

Außerdem sollte mittlerweile bekannt sein, dass sich die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht nach der Anzahl der Gläubiger und schon gar nicht nach der Summe deren Forderungen berechnen.
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KSC


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« Antworten #4 am: 09. April 2010, 15:12:45 »

Habe das bei einem Forum beim Insolvenz Ratgeber gesehen. Außerdem steht das auch dort, das für jede weitere 5 GL (150€ mehr anfallen usw)
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. April 2010, 15:12:45 »



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« Antworten #5 am: 09. April 2010, 19:05:57 »

ach ja ich erinnere mich, nur im vereinfachten Verfahren bei der Regelvergütung ist das so, allerdings nur bis 16, dann gibt es weniger. (Gläubiger, die angemeldet haben)

normal berechnen sich die Verfahrenskosten nach der Insolvenzmasse und davon scheint mögl. in dem anderen Verfahren einiges vorhanden gewesen zu sein.
« Letzte Änderung: 10. April 2010, 11:34:38 von Insokalle » Gespeichert
KSC


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« Antworten #6 am: 09. April 2010, 21:52:32 »

Hoffe, das ich bis Ende 24 J. wieder schuldenfrei bin und ruhig leben kann.  dntknw
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