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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:57:34 *
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Autor Thema: Verfallen Urlaubsanspruch und Überstunden bei Insolvenz  (Gelesen 1465 mal)
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Cossima
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« am: 01. Juni 2011, 21:01:18 »

Hallo zusammen,

mein Geschäft hat Anfang Mai Insolvenz angemeldet.

Mit dem Insolvenzverwalter habe ich gesprochen. Dieser hat mir gegenüber keine konkrete Aussage gemacht, was mit meinen Überstunden (113) geschehen wird. Nur, dass die Überstunden, die ab dem Stellen des Insolvenzantrages anfallen, ausbezahlt werden. Von den Urlaubstagen (23) meinte er, dass ich diese nehmen können, sofern es der Geschäftsbetrieb zulässt. Leider herrscht bei uns Personalknappheit. Was nun? Verfällt alles oder gibt es eine Rechtsgrundlage o. ä. auf die ich mich berufen kann?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
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Maurice Garin
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« Antworten #1 am: 01. Juni 2011, 21:29:54 »

Leider herrscht bei uns Personalknappheit. Was nun? Verfällt alles oder gibt es eine Rechtsgrundlage o. ä. auf die ich mich berufen kann?

Ich unterstelle mal, dass das Arbeitsverhältnis nicht vor Insolvenzeröffnung beendet wird:

Bzgl. der Urlaubsansprüche gibt es Rechtsprechung (BAG, 21.11.2006, 9 AZR 97/06), dass man diese nicht auf Zeiträume vor und nach der Insolvenzeröffnung aufteilen kann. Soweit bei Insolvenzeröffnung noch Urlaubsansprüche bestehen, hat der Insolvenzverwalter diese als Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Sprich, Sie können den Urlaub noch nehmen. Geht das nicht, wird der Urlaub irgendwann abgegolten, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den IV. Aber auch hier gehören die Ansprüche auf Urlaubsabgeltung zu den Masseverbindlichkeiten und müßen vom IV bezahlt werden.

Für die Überstunden sieht es m.E. anders aus. Da diese Ansprüche vor Insolvenzeröffnung begründet wurden, liegen hier Insolvenzforderungen vor, die nur zur Tabelle angemeldet werden können. Vgl. LAG Hessen, 10.09.2008, 8 Sa 1595/07

Dass der IV die Überstunden auszahlt, die im Eröffnungszeitraum geleistet werden, würde ich mir schriftlich geben lassen. Ggf. geht der IV aber davon aus, dass das unter das Insolvenzgeld fällt. Würde ich ihn auf jeden Fall mal fragen.
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Insokalle
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« Antworten #2 am: 02. Juni 2011, 10:37:37 »

Ja, ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass der IV die vor Eröffnung geleisteten Überstunden auszahlt. Für die in den 3 Monaten vor Verfahrenseröffnung geleisteten Überstunden gibt es Insolvenzgeld.

Sind Sie sicher, dass der IV nicht genau das gemeint hat?
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Cossima
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« Antworten #3 am: 02. Juni 2011, 20:22:03 »

Danke für die rasche Antwort und die Hilfe.

Ich werde mir die Antworten ausdrucken und nochmals ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter suchen.

Für die in den 3 Monaten vor Verfahrenseröffnung geleisteten Überstunden gibt es Insolvenzgeld. Ja, das habe ich gemeint.

Die anfallenden Überstunden während der Insolvenzzeit werden durch das Insolvenzgeld abgegolten.

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