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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:58:31 *
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Autor Thema: Vergleich / Insolvenz - Gehaltspfändung - Kontopfändung  (Gelesen 233 mal)
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geschieden1907
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« am: 11. Januar 2012, 16:15:15 »

Hallo zusammen.

Ich stehe leider wegen einer gescheiterten Ehe nun vor einem hohen Schuldenberg. Insgesamt rede ich von über 360.000 Euro.
Hierbei handelt es sich um Hauskauf, Disoüberziehung un und und.
Leider kann ich trotz meines hohen Gehalts von über 3290 Euro netto (bei Steuerklasse 3) die Raten nicht mehr bedienen. Ich habe lange versucht eine Bank zu finden, die die Gesamtsumme aller Schulden in eine für mich erträglich Rate umfinanziert.
Nach einem Gespräch mit der Schuldenberatungsstelle wurde mir aber die PI vorgeschlagen. Der beste Weg für mich, da ich auch nun wieder heiraten möchte.
Nun aber zu meiner Frage:

Gegeben dem Fall ich leite nun alles für die PI ein, weil ein Vergleich mit den Gläubigern fehlgeschlagen ist. Vom oben genannten Verdienst zahle ich noch 430 Euro für meine Krankenversicherung, bleiben also noch knapp 2860 Euro netto übrig.
Laut der Pfändungstabelle würde ich demnach jeden Monat 721 gepfändet bekommen, da ja wieder verheiratet und demnach unterhaltspflichtige Person 1.
Was ich nun aber nicht verstehe ist die Sache mit dem P-Konto und dem Freibetrag.
Sehe ich es richtig, dass man mich praktisch DOPPELT pfänden kann ?.

Also z.B. 721 Euro direkt von meinem Gehalt und dann noch mal von meinem Konto ?.
Wenn ich nun als Beispiel Gehalt bekommen würde 2860 Euro netto (nach Zahlung der PKV und PPV), wird ja direkt vom Gehalt 721 Euro gepfändet, richtig ?.
Dann wird der Rest vom Gehalt (in diesem Fall ja noch ca. 2140) auf mein P-Konto überwiesen. Hier gilt aber nun ja "nur" ein pfändungssicherer Betrag von 1416 Euro für mich als verheirateter Mann, richtig ?.

Zwischen meinem überwiesenen Restgehalt von 2140 Euro zum Pfändungsschutz besteht nun aber ja eine "Lücke" von erneut 724 Euro.
Kann man mir demnach diese 724 Euro dann AUCH noch mal pfänden (vom Konto) ?. Sprich in diesem Fall würden mir dann ja insgesamt über 1440 Euro als verheirateter gepfändet. Ist das richtig ?.
Vielleicht können Sie mir etwas Klarheit verschaffen.

Denn dann hätte ich ja Prinzipiell nur noch 1420 Euro "zum Leben", sprich für Wohnung (Miete), Essen, Trinken, Strom, Wasser usw... als verheirateter Mann.

Danke.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 11. Januar 2012, 16:47:39 »

in der Insolvenz werden Sie kein P-Konto benötigen, da Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger besteht.

Das P-Konto macht also nur Sinn, wenn jetzt schon eine Kontopfändung droht.

Ihre zukünftige Frau wird als unterhaltspflichtige Personen berücksichtigt. Sollte diese jedoch über eigene Einkünfte verfügen, kann auf Antrag des Treuhänders eine ganz/teilweise Nichtberücksichtigung erfolgen.






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geschieden1907
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« Antworten #2 am: 11. Januar 2012, 16:54:33 »

Erstmal DANKE.
Nein, meine zukünftige Frau wird in den nächsten 12 Monaten kein eigenes Gehalt haben, da ich sie auf einer Dienstreise im Ausland kennenlernte und wir nun hier in D heiraten, sie aber erst die Zeit damit verbringt, die vom Staat geforderte Einbürgerungszeit an der VHS wahrzunehmen.

Also am Tag der offizielle Insolvenz zahle ich nur noch die geforderten 721 Euro mtl. an den Treuhänder und das Konto ist damit sicher ?
Was passiert aber in der Zeit davor ?. Sprich vom Tag des 0-Planes bis zum Tag der PI ?. Kann dort doppelt gepfändet werden ?.
 
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