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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:58:44 *
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Autor Thema: Vergleich / Wohlverhaltensphase  (Gelesen 1009 mal)
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KSC


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« am: 28. Februar 2010, 16:12:25 »

Wenn ich mich nun, mit allen Gläubigern die Ihre Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, einigen würde, und einen Vergleich unterbreiten würde (bei 4000€ Schulden, die noch da sind, denke ich, das ich 50% anbieten werde also 2000€). Muss ich dann direkt die Verfahrenskosten bezahlen oder kann ich die auch nach und nach per Ratenzahlung vornehmen/bezahlen? MfG
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KSC


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« Antworten #1 am: 28. Februar 2010, 20:45:15 »

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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 01. März 2010, 12:24:00 »

wie schon mehrfach geschrieben, ein Vergleich alleine ist nicht sicher wegen der vielen anderen Gläubigern, selbst wenn diese bestritten wurden oder nicht zur Tabelle gemeldet haben. Sie sollten daher auf die vorzeitige Restschuldbefreiung hinarbeiten. Diese setzt m.E. voraus, dass auch die (gestundeten) Verfahrenskosten bereinigt sind.

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KSC


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« Antworten #3 am: 01. März 2010, 15:54:13 »

Wenn ich die Wohlverhaltensphase erreicht habe, und die Gläubiger, die angemeldet haben Vergleiche machen würde, würden auch die Gläubiger die Ihre Forderungen nicht angemeldet haben, restschuldbefreit werden, da ich einen Erledigungsvermerk, der Gläubiger die angemeldet haben, ja zum Gericht schicken werde. Die Verfahrenskosten würde ich dann Raten bezahlen. Eine Schuldnerberatung meinte das dies möglich ist?!
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paps
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« Antworten #4 am: 01. März 2010, 17:16:07 »

Ja ist es ja auch, aber man sollte wegen der anderen Gläubiger, die nun mal nicht angemeldet haben, einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB stellen.
Das ganze unter dem Gesichtspunkt, dass die Tabellengläubiger sich verglichen haben.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 01. März 2010, 17:16:07 »



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« Antworten #5 am: 01. März 2010, 17:19:10 »

Angenommen:

Nächstes Jahr biete ich den Gläubigern 2000€ (anstatt ca. 4300€) an, und die sagen alle "ja". Ich zahle dann die Verfahrenskosten per Raten auch in 1-2 Jahren ab. Dann hab ich ja die Restschuldbefreiung?!

Kann mir hier niemand helfen  sad
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rookie


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« Antworten #6 am: 02. März 2010, 12:10:10 »

Ob das Gericht eine ratierliche Zahlung der Verfahrenskosten akzeptiert liegt in dessen Entscheidung.

Kann  hier keiner wissen.

Wenn die Verfahrenskosten gezahlt sind kommt die RSB....ja

Wenn die Verfahrenskosten gestundet sind kommt erst die RSB...dann zahlt man die Verfahrenskosten.....auf Antrag auch in Raten möglich.

Toll...erst zahlen Sie die Verfahrenskosten in Raten ab...warten auf die RSB....und warten dann nochmal 3 Jahre bis die Schufa sauber ist...viel haben Sie nicht gewonnen in der Zeit.

Kommen auch noch die KOsten für den Anwalt hinzu, der den Vergleich mit den GL auch durchzieht.....und falls der Vergleich inne Hose geht zahlen Sie trotzdem.

Ich rate Ihnen die Inso bis zum Schluss durchzuziehen...... coffee
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KSC


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« Antworten #7 am: 02. März 2010, 15:49:45 »

Wenn die Verfahrenskosten gestundet sind kommt erst die RSB...dann zahlt man die Verfahrenskosten.....auf Antrag auch in Raten möglich.

Ja, das hab ich gemacht. Ich bin mir eben unsicher, das ich mir in der WVP nichts kaufen kann (möchte so gern ein Freizeitgrundstück aus einer ZV kaufen, wenn ich das Geld angespart habe). Nicht das ich das kaufe, ihm dann melde und dann alles weggenommen bekomme, deswegen möchte ich es vorher weghaben.
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rookie


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« Antworten #8 am: 03. März 2010, 09:12:37 »

In der WVP können Sie sich kaufen was sie wollen wenn sie das Geld dafür haben...Vermögen können Sie auch wieder aufbauen...

TH hat keinen Zugriff mehr auf Ihre Vermögenswerrte
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« Antworten #9 am: 03. März 2010, 09:41:32 »

Sorry KSC, aber lesen Sie die Antworten, die Sie hier bekommen, eigentlich aufmarksam? Die Sache mit dem Kauf in der WVP ist Ihnen bereits mehrfach erklärt worden. Was verstehen Sie daran nicht, dass Sie in jedem neuen Thread, den Sie zu diesem Thema erstellen, wieder damit anfangen? Nicht böse gemeint, aber entweder glauben Sie den fachkundigen Leuten hier oder lassen sich mal richtig zum Thema beraten.  wink
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KSC


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« Antworten #10 am: 03. März 2010, 15:01:33 »

Habe nun meinen IV angeschrieben. Sollte er mir bestätigen das ich das machen darf, lass ich das Insolvenzverfahren laufen und fertig.  wink
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