Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:03:28 *
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Autor Thema: Vergleich von Gläubiger abgelehnt-Gibts trotzdem noch eine Chance?  (Gelesen 4579 mal)
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MichaH
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« am: 27. Februar 2008, 14:02:29 »

Hallo,

im Jahr 1990 wurde ich von einem  Geschäftspartner betrogen. Lange Jahre habe ich mich geistig nicht davon erholt. Im letzten Jahr, als ich mich endlich einem Bekannten offenbarte und ihm erzählte das ich schon 1991 eine EV abgeben musste, wollte er mehr darüber wissen und mir helfen. Ich erstellte mühsam eine Gläubigerliste und er riet mir einen Anwalt zu konsultieren der nach so langer Zeit einen Vergleich erzielen sollte. Es gibt 3 Hauptgläubiger, die eine Hauptforderung von ca. 160000,-€ haben. Der grösste Gläubiger ist die Stadt und Kreissparkasse Darmstadt, die mittlerweile alles an die Creditreform abgegeben hat. Gerade diese lehnte generell einen Vergleich ab. Mein Bekannter will mir 15000,-€ leihen um die Gläubiger zu bezahlen. Da mir ja jetzt wohl nichts anderes übrig bleibt als ein Insolvenzverfahren mit einem Nullplan, ist mein Traum geplatzt endlich nach fast 18 Jahren wieder als ganz normaler Mensch zu leben. Kann mir da jemand weiterhelfen? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Kann das Gericht einen Vergleich erzwingen bevor es zu einer Insolvenz kommt? Ich will auf keinen Fall nochmal 7 Jahre warten, auch wenn ich das selbst verschuldet habe und das früher hätte machen sollen.  Vielen Dank für eine eventuelle Antwort...
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 27. Februar 2008, 21:35:55 »

Hallo,
einen Teil des Geldes sollte Ihr Bekannter in eine gute Beratung investieren.
Dann klappte es auch wieder mit einen sorgenfreien Leben, mit oder ohne Insolvenz.

MfG

ThoFa
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MichaH
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« Antworten #2 am: 28. Februar 2008, 10:52:14 »

Na besonders hilfreich ist so eine Aussage ja auch nicht wirklich...
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 28. Februar 2008, 12:57:33 »

ob hilfreich oder nicht,

wenn sich die Gläubiger nicht einigen wollen, gibt es kaum einen andern Ausweg, als eine zwangsweise Trennung durch ein Insolvenzverfahren, welches keine 7 Jahre dauert sondern durchschnittlich 12-18 Monate. Das parallele Restschuldbefreiungsverfahren mit seiner Laufzeit von 6 Jahren bietet allerhand Möglichkeiten für einen Neuanfang. Damit kann man leben.

Im Fall einer Verbraucherinsolvenz sieht die Insolvenzordnung mitunter die Durchführung eines vorgeschalteten gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens vor. Hierbei ist nachstehendes von Bedeutung:

§ 309 InsO ... Hat dem Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger, so ersetzt das Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners die Einwendungen eines Gläubigers gegen den Schuldenbereinigungsplan durch eine Zustimmung ...

Zur Abgrenzung Regel-/Verbraucherinsolvenz siehe § 304 InsO.

Gruss
Feuerwald
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MichaH
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« Antworten #4 am: 28. Februar 2008, 16:14:20 »

Hallo Feuerwald,
Danke für die Info. Leider ist das alles sehr verwirrend, und mit meinem Anwalt komme ich auch nicht so recht vorwärts. Ich glaube das er da nicht der richtige Mann ist. Kann ich ohne weiteres einen anderen Anwalt verpflichten? Er drückte mir gestern lediglich den Antrag für das Insolvenzverfahren in die Hand und meinte lapidar...; Viel spass damit!
Ich zahlte bisher 300,- (monatlich je 100,-) damit er mir die Gläubiger anschreibt und die Summe der Schulden zusammenträgt. Diese betragen mit allen Zinsen und ZZ über 300.000 ,- wobei ein Teil der Zinsen verjährt sind.
Lg
MichaH
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 28. Februar 2008, 16:14:20 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 28. Februar 2008, 16:58:49 »

zunächst § 304 InsO dahingehend prüfen, ob Sie unter die Vorschriften für das   Verbraucherinsolvenzverfahren fallen :

a) waren oder sind Sie derzeit Selbständig ?
b) falls Sie früher einmal Selbständig  w a r e n
-> nicht mehr als 19 Gläubiger ?
-> keine Verbindlichkeiten aus (früheren) Arbeitsverhältnissen (bspw. Sozialkassen)



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MichaH
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« Antworten #6 am: 28. Februar 2008, 19:07:01 »

Ich war früher selbständig, jetzt angestellt. Es gibt mehr als 19 Gläubiger, wobei 10 davon sicher im Vorfeld zu erledigen sein könnten, was die Anzahl auf unter 19 drücken würde, was mir mein Anwalt aber abgeraten hat. Ein Gläubiger ist leider auch eine gesetztliche Krankenkasse, hier Sozialversicherungsabgaben, allerdings bediente ich diese bisher mit 100,-mtl. Habe auch das ausgesetzt, es ist ein Rest von ca. 2000,- zu bezahlen. Der Rest der Gläubiger sind Banken, Versicherungen und Privatunternehmen..
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Feuerwald
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« Antworten #7 am: 28. Februar 2008, 19:21:29 »

"Ich war früher selbständig, jetzt angestellt. Es gibt mehr als 19 Gläubiger ... Ein Gläubiger ist leider auch eine gesetztliche Krankenkasse ...."



da es (deutlich) mehr als 19 Gläubiger sind und auch Forderungen  seitens einer Krankenkasse bestehen (vermutlich aus nicht abgeführte Sozialabgaben früherer Arbeitnehmer?). wäre – wenn denn dieser Weg gegangen werden soll - ein sog. Regelinsolvenzverfahren zu beantragen.  Das von mir  beschriebene gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren mit der Option einer Zustimmungsersetzung durch das Gericht,  kommt  somit n i c h t  in betracht, da es ausschließlich im Vorfeld eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durchgeführt werden kann.

Ich sehe kaum einen Weg, 300 Teuro Verbindlichkeiten anders zügig und dauerhaft zu beseitigen als im Wege eines Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahrens.

Rechnen Sie doch mal aus, was dies tatsächlich für Sie bedeuten würde ? Sie sind in Lohn und Brot, haben Familie ? oder Kinder ? je nach der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen lässt sich der unpfändbarer Betrag ermitteln (siehe Lohnpfändungstabelle), der für die Dauer von 6 Jahren abzuführen wäre.


Gruss
Feuerwald

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« Antworten #8 am: 29. Februar 2008, 00:32:14 »

Hallo,

es mag für Sie nicht sinnvoll erscheinen, ist aber der beste Weg. Sie sehen doch selber, wie Ihr Anwalt die Sache handhabt. Nur darf man für 300,00 € auch nichts erwarten.
Sie können sich auch an eine öffentliche Schuldenberatung wenden (derzeitige durchschnittliche Wartezeit 9 Monate), aber dort werden Sie i.d.R auch kein besseres Ergebnis erzielen.

MfG

ThoFa
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