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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:03:43 *
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Autor Thema: Vergleich während der Inso  (Gelesen 791 mal)
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schneeke82
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« am: 06. Juni 2007, 14:25:19 »

Hallo. Ich bin neu hier. Bin 25 und habe im Oktober 2005 Insolvenz anmelden müssen. Dank meinem Ex.   fuchsteufelswild Na wie dem auch sei, ich habe eine Frage..
Wie ich schon gesagt habe, habe ich Insolvenz angemeldet. Jetzt bekomme ich in ein paar Monaten einen etwas größeren Betrag ausgezahlt.
Kann ich auch während der Insolvenz meinen Gläubigern einen Vergleich anbieten? Und wie viele müssen da zustimmen? Und wie viel % von dem Gesamtschuldenbetrag sollte ich den Gläubigern anbieten?
Hat das schon mal jemand gemacht? Oder kennt sich damit aus??

LG
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 06. Juni 2007, 14:50:30 »

Vorab wäre zu kläre,
welcher Verfahrensabschnitt läuft, noch das Insolvenzverfahren oder bereits die Wohlverhaltensphase.

Ferner wäre zu klären, welcher Herkunft der "große Betrag" ist, denn wohlmöglich wäre der Betrag im noch laufendem Insolvenzverfahren ohnehin massezugehörig und vom Insolvenzbeschlag erfasst bzw. in der Wohlverhaltensphase von der Abtretung des Treuhänders erfasst (bspw. im Fall einer Abfindung).

Vielleicht wäre dann noch zu klären, ob ein Regelinsolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren läuft.

Gruss
Feuerwald
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schneeke82
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« Antworten #2 am: 07. Juni 2007, 07:59:06 »

Also, das steht zwar nirgendwo in meinen Unterlagen, es wird wohl aber eine Verbraucherinsolvenz sein.
Der große Betrag kommt von meinem Ex. Der hat mir jetzt erzählt, dass er im Oktober oder November einen großen Betrag bekommt, wo womöglich noch ein Rest übrig bleibt. Und den gibt er mir dann, weil er ja schließlich Schuld an meiner Inso ist. Und damit würde ich dann einen Vergleich mit den Gläubigern versuchen wollen. Das hat er nämlich schon gemacht (er musste auch Inso anmelden) und so wie es aussieht ist seine Inso dann Ende des Jahres beendet. Nach 3 und nicht erst nach 6 Jahren. Und wenn das so geht, wäre das für mich natürlich super.
Prüfungs- und Schlußtermin hatte ich schon. Und ein Beschluss vom Amtsgericht habe ich auch. Da steht drin:
Das Inso-Verfahren wird nach rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung und Abhaltung des Schlusstermins wegen Masseunzulänglichkeit gemäß $ ... eingestellt.
(Was heißt das für normal Sterbliche?)
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paps
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« Antworten #3 am: 07. Juni 2007, 19:38:45 »

Das Verfahren an sich wäre damit zu Ende und es sind für den rest der Abtretungsphase die Obliegenheiten nach 295 InsO zu erfüllen.

Das mit einem Vergleich ist möglich, sollte aber gut überlegt werden.
Sie können das zum einen über den TH oder auch selber regeln.
Da Sie aber in der Wohlverhaltensphase sind, können Sie natürlich dieses zur Seite legen und die Gerichtskosten zahlen.

Ich gebe jedoch zu bedenken, dass Ihr Problem mit der Versicherung ja noch nicht entgültig geklärt ist.
Auch find ich es jetzt sehr verwunderlich, dass Ihr Ex plötzlich wieder soviel Geld hat, obwohl er doch erst die Inso anmelden mußte. nono
Wenn Sie sich da nicht mal wieder in was reinziehen lassen.
Sie sollten also sehr genau prüfen woher das Geld kommt.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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schneeke82
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« Antworten #4 am: 08. Juni 2007, 10:10:13 »

mich wundert es ja auch, wo er das Geld plötzlich her hat. Abgesehen davon das er mir neulich noch erzählt hat das es im Moment ganz schön knapp ist bei ihm und so weiter...
Wenn es denn soweit ist und er das Geld tatsächlich hat, werde ich natürlich prüfen, woher es kommt...ganz klar.

Im Moment glaube ich eh, dass er mal wieder Geschichten erzählt und gebe da nicht viel drauf. Erstmal abwarten...
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. Juni 2007, 10:10:13 »



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paps
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« Antworten #5 am: 08. Juni 2007, 18:20:36 »

kluge Entscheidung.

Und wenns wirklich mal dazu kommen sollte, können wir das Thema ja nochmal aufgreifen
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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