Das Verfahren an sich wäre damit zu Ende und es sind für den rest der Abtretungsphase die Obliegenheiten nach 295 InsO zu erfüllen.
Das mit einem Vergleich ist möglich, sollte aber gut überlegt werden.
Sie können das zum einen über den TH oder auch selber regeln.
Da Sie aber in der Wohlverhaltensphase sind, können Sie natürlich dieses zur Seite legen und die Gerichtskosten zahlen.
Ich gebe jedoch zu bedenken, dass Ihr Problem mit der Versicherung ja noch nicht entgültig geklärt ist.
Auch find ich es jetzt sehr verwunderlich, dass Ihr Ex plötzlich wieder soviel Geld hat, obwohl er doch erst die Inso anmelden mußte.

Wenn Sie sich da nicht mal wieder in was reinziehen lassen.
Sie sollten also sehr genau prüfen woher das Geld kommt.