Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:05:14 *
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Autor Thema: Vergleichsangebote - Fehlanzeige?! HILFE!  (Gelesen 761 mal)
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Orchidee
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« am: 07. Oktober 2010, 12:40:03 »

Hallo,

ich bin hier unter gleichgesinnten, daher packe ich die Karten einfach auf den Tisch...
Insgesamt habe ich um die 5.000,-€ Schulden!
Verteilt auf verschiedene Gläubiger.

Die Kleckerbeträge kann ich diesen Monat dank einer Kautionsrückzahlung begleichen!
Eine Sache der Telekom läuft über Ratenzahlung.

Insgesamt über von den Schulden bleiben dann 3.000,-€ von 5.000,-€ die ich noch zu zahlen habe.
Ich habe dort angerufen und nach einem Vergleichsangebot gefragt. Aber die gehen einfach nicht runter.
Ok... die Schulden stammen aus einem Handyvertrag, den ich für ein Familienmitglied abgeschlossen habe.
Natürlich auf meinen Namen  undecided rougi
Also muss leider ICH auch dafür gerade stehen cry Klar ist auch meine eigene Schuld!

Nur hat mir mal jemand mitgeteilt, dass man bei einem Vergleich, oft nur 20% der eigentlichen Summe zahlen muss.
Das sah aber heute anders aus...

Was kann ich da noch tun?
Danke für Eure Hilfe!

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Inkassomitarbeiterin
weiß was
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« Antworten #1 am: 07. Oktober 2010, 16:16:57 »

Hallo,

also die 20% sind oft Schulden welche zig Jahre bestehen wo mehrfach die EV abgegeben wurde, jemand krank ist und nie wieder Einkommen erzielen wird. Ansonsten ist es aussichtslos.

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Fallera
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« Antworten #2 am: 07. Oktober 2010, 17:44:50 »

Mobilfunkanbieter sind was vergleiche angeht sehr schlechte Verhandlungspartner! Aufgrund der internen Strukturen dort verzichtet man teilweise im Falle einer Insolvenz lieber auf die Gesamtsumme als einem Vergleich zuzustimmen.

Wie Inkassomitarbeiterin schon richtig sagte, sind 20% nur in Ausnahmefällen realistisch. Normalerweise sollten es schon zwischen 50-60% der eigentlichen Summe sein.

Wie kommen bei einem Handyvertrag 3000 EUR Schulden zusammen?
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Kurt Cobain
Orchidee
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« Antworten #3 am: 07. Oktober 2010, 18:42:50 »

Der Vertrag stammt aus dem Jahr 2006!
Es haben sich ein Haufen Zinsen, Inkassogebühren, Bearbeitungsgebühren angehäuft!

Ich habe mich auch immer gefragt, weshalb die das Handy nicht früher abgestellt haben.
Da ich nicht im Besitz der Sim Karte war, sondern wie gesagt meine Schwester, habe ich nur am Ende die Rechnung erhalten und musste sogar anrufen um die Karte SELBST sperren lassen.
Sonst hätte sie fröhlich weiter telefonieren können (in die USA) und die Rechnung wäre noch höher gewesen.
Ist mir ein Rätsel wieso ein Anbieter nicht selbst auf die Idee kommt einfach mal den "Hahn abzudrehen" !  shocked

Aber ich kann es ja jetzt nicht mehr ändern, sondern muss zusehen, dass ich es loswerde.

Das ganze läuft auch nicht mehr über den Telefonanbieter sondern schon längst über ein Inkasso Unternehmen.
Gerichtlich lief diesbezüglich nie was. Kann es nicht sogar sein, dass der Betrag bereits verjährt ist?  whistle
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horst69
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« Antworten #4 am: 07. Oktober 2010, 19:31:40 »

Hallo !

Ich bin mir nicht zu 100% sicher, das sage ich mal vorweg!

Aber ich bin der Meinung, das Forderungen, die nicht tituliert werden( Mahnbescheid ) nach 3 Jahren verfallen.

Ob das bei dir zum tragen kommt, kann denke ich nur ein Jurist beantworten !

Im täglichen Geschäftsverkehr werden eine Vielzahl von Verträgen zwischen Privatpersonen und Kaufleuten, aber auch zwischen Kaufleuten untereinander abgeschlossen, beispielsweise Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge und vieles mehr. Aus diesen Verträgen entstehen Verpflichtungen wie z.B. die Bezahlung des Kaufpreises. Der Geltendmachung solcher Ansprüche ist eine zeitliche Grenze gesetzt. Das bedeutet, nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist kann der Schuldner sich auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern. Der Gläubiger kann seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen, obwohl er rechtlich gesehen weiterhin besteht.

Jährlich gehen Millionenbeträge durch außer Acht gelassene Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen verloren. Ein wichtiger Stichtag ist hierbei der 31. Dezember eines jeden Jahres.

Die wichtigsten Ansprüche, die der dreijährigen Regelverjährung unterliegen sind:

    * Vertragliche Zahlungsansprüche von Handwerksbetrieben oder Händlern wegen Lieferung von Waren oder Erbringung von Werkleistungen.
    * Lohn- und Gehaltsansprüche von Gesellen, Arbeitnehmern und Lehrlingen.
    * Schadenansprüche wegen unerlaubter Handlung, beispielsweise wegen Verletzung von Eigentum, Gesundheit oder Leben.
    * Ansprüche auf Sachleistung wie beispielsweise die Erfüllung des Kauf- oder Werkvertrags.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Oktober 2010, 19:31:40 »



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Orchidee
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« Antworten #5 am: 07. Oktober 2010, 19:48:06 »

ok... damit ich mich da jetzt nicht verzettel....

WIE bekomme ich denn nun raus, ob die Forderung verjährt ist oder nicht?  gruebel


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deagle
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« Antworten #6 am: 08. Oktober 2010, 08:39:29 »

in dem Moment in dem Du mit dem Gläubiger in Verhandlung stehst wird die Verjährungsfrist unterbrochen.
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Fallera
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« Antworten #7 am: 08. Oktober 2010, 08:44:11 »

Gemäß § 212 BGB beginnt die Verjährung bei Vorliegen eines der folgenden Tatbestandes erneut

1.bei einer Anerkennung des Anspruchs durch den Schuldner, indem dieser eine
•Abschlagszahlung
•Zinszahlung
•Sicherheitsleistung
leistet oder den Anspruch in anderer Weise anerkennt.2.bei einer Vornahme oder Beantragung einer gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungshandlung, es sei denn die Vollstreckungshandlung wird auf Antrag des Gläubigers oder wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen aufgehoben.Daneben stellt § 213 BGB klar, dass der Neubeginn der Verjährung auch auf Ansprüche anwendbar ist, die neben dem ursprünglichen Anspruch bzw. an seine Stelle treten. Dies sind z.B. Schadensersatzansprüche oder Minderungsansprüche.
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« Antworten #8 am: 08. Oktober 2010, 20:58:13 »

Normalerweise sollten es schon zwischen 50-60% der eigentlichen Summe sein.

Selbst das kommt nur äußerst selten vor. Mein Vorschlag. Nicht anrufen sondern hinschreiben, wie deine finz. Lage aussieht. (Dafür wird in der Regel auch der Nachweis, Lohnabrechnung,...) verlangt und unterbreite das Angebot schriftl.
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