Hallo,
habe jetzt 5 Jahre in der WVP hinter mir, davon 2 Jahre ALG2 und seit 3 Jahren (wieder) als
ein-Mann Betrieb selbstständig und backe kleinste Brötchen.....

Jetzt fordert der TH nach §295 Abs.2 eine Vergütung von 50,00 Euro monatl.
Ersteinmal steht unter diesem Paragraphen die Regelung bei Vermögen im Todesfall (Erbfall), also etwas ganz anderes.
Der TH argumentiert, ich habe die gleichen Obliegenheiten wie ein Angestellter.
Er bemerkt die Versagung der Restschuldbefreiung bei Nichterfüllung.
Welche Kosten berechnet mir denn der TH nach Ablauf des Verfahrens insgesamt.
Kann ich eine Stundung beantragen?
Für eine Antwort danke ich im voraus!
Deneb