Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
Benutzername:
Passwort:
Dienstag, 14. Oktober 2008 13:31
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenregeln
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenübersicht
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Thema Schulden
tree-T.gif Spezialbereiche
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Web Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Infos
tree-T.gif Impressum
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Umfragen
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Mitgliederliste
tree-T.gif Usermap
tree-T.gif Altersstatistiken
tree-T.gif Chat
tree-L.gif Pinnwand
nuke.gif Webmaster
tree-T.gif Linktausch
tree-T.gif Linkwolke
tree-L.gif Link zu uns
som_themes.gif Sonstiges
tree-T.gif Schulden-Quiz
tree-T.gif Internet News
tree-T.gif Preisvergleich
tree-T.gif Kontovergleich
tree-L.gif ge-Tagged
 Wer ist im Chat?
Grad keiner da...

Zum Chat

 
Social Bookmarks
Mr. Wong Google Yahoo Webnews Live Bookmarks Yigg Blinken bei Blinkslist
Oneview del.icio.us Digg It Linkarena Furl Reddit About Social Bookmarking
 
News-Letter

aktuell: Empfänger
eMail:


 
Sedo Tracking
Sedo - Domains kaufen und verkaufen das Projekt pleite-was-nun.info steht zum Verkauf Besucherstatistiken von pleite-was-nun.info etracker® Web-Controlling statt Logfile-Analyse
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 14. Oktober 2008, 13:31:54 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung :-)


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Vergütung des Zwangsverwalters  (Gelesen 198 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
rainer1411
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26


« am: 02. Juli 2008, 12:49:35 »

Guten Tag zusammen

Nimmt die Vergütung des Zwangsverwalters(nicht des Insolvenzverwalters) an der Restschuldbefreiung teil, oder ist sie den gestundeten Verfahrenskosten zuzuordnen, die am Ende der WVP abgestottert werden müssen?
Der  Zwangsverwalter erhält seine Vergütung derzeit aus den Mieteinnahmen der jeweiligen Immobilien.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.

MfG
Gespeichert

rainer1411
smallville
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 375



« Antworten #1 am: 07. Juli 2008, 07:21:25 »

Hi,

also mir wurde damals beim Erstgespräch seitens IV erklärt, dass von den pfändbaren Beträgen zuerst alle Kosten des Verfahrens abgedeckt werden (Gericht, IV usw.) und dann erst an die Gläubiger verteilt wird.

Also sollte bei Insolventen bei welchen hinreichend Pfändbares vorhanden ist, eigentlich (ggf.) dies während der Laufzeit der Inso alles abgegolten werden können.

Aber da auch nicht immer alles stimmt was die IV's  so von sich geben, dies unter Vorbehalt.

lg
small
Gespeichert

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
paps
Moderator
*****

Karma: 7
Offline Offline

Beiträge: 2147



« Antworten #2 am: 07. Juli 2008, 19:25:29 »

Besteht denn die ZV während des Verfahrens weiter?
Es müßte m.E. nämlich erst eine Freigabe der Immo erfolgen.
Danach gehen die Geb. wieder aus den Mieteinnahmen.
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
ThoFa
Moderator
*****

Karma: 7
Offline Offline

Beiträge: 1897



WWW
« Antworten #3 am: 08. Juli 2008, 13:17:03 »

Hallo,

die Kosten der Zwangsverwaltung sind von der Masse (hier: der Immobilie) zu zahlen. Reichen die Einnahmen aus der Verwaltung dazu nicht aus, dann hat der betreibende Gläuiger die Kosten zu zahlen.

Der Gläubiger kann die Kosten beim Schuldner einfordern, die unterliegen aber der RSB.

MfG

ThoFa
Gespeichert
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 08. Juli 2008, 13:17:03 »


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

 Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
 


Bot-Trap Logo visit pragmaMx Referenzseiten
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © 30.09.2003 - 2008 by Schulden und Insolvenz Info Hilfe Forum
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelleverfügbar.

Seitenerstellung in 0.4013 Sekunden, mit 31 Datenbank-Abfragen
click to see!