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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:08:13 *
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Autor Thema: Vergütung des Zwangsverwalters  (Gelesen 587 mal)
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rainer1411
Jungspund
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« am: 02. Juli 2008, 12:49:35 »

Guten Tag zusammen

Nimmt die Vergütung des Zwangsverwalters(nicht des Insolvenzverwalters) an der Restschuldbefreiung teil, oder ist sie den gestundeten Verfahrenskosten zuzuordnen, die am Ende der WVP abgestottert werden müssen?
Der  Zwangsverwalter erhält seine Vergütung derzeit aus den Mieteinnahmen der jeweiligen Immobilien.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.

MfG
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rainer1411
smallville
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« Antworten #1 am: 07. Juli 2008, 07:21:25 »

Hi,

also mir wurde damals beim Erstgespräch seitens IV erklärt, dass von den pfändbaren Beträgen zuerst alle Kosten des Verfahrens abgedeckt werden (Gericht, IV usw.) und dann erst an die Gläubiger verteilt wird.

Also sollte bei Insolventen bei welchen hinreichend Pfändbares vorhanden ist, eigentlich (ggf.) dies während der Laufzeit der Inso alles abgegolten werden können.

Aber da auch nicht immer alles stimmt was die IV's  so von sich geben, dies unter Vorbehalt.

lg
small
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IN - Verfahren seit Mai 2007
noch immer nicht in der WVP
paps
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« Antworten #2 am: 07. Juli 2008, 19:25:29 »

Besteht denn die ZV während des Verfahrens weiter?
Es müßte m.E. nämlich erst eine Freigabe der Immo erfolgen.
Danach gehen die Geb. wieder aus den Mieteinnahmen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ThoFa
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WWW
« Antworten #3 am: 08. Juli 2008, 13:17:03 »

Hallo,

die Kosten der Zwangsverwaltung sind von der Masse (hier: der Immobilie) zu zahlen. Reichen die Einnahmen aus der Verwaltung dazu nicht aus, dann hat der betreibende Gläuiger die Kosten zu zahlen.

Der Gläubiger kann die Kosten beim Schuldner einfordern, die unterliegen aber der RSB.

MfG

ThoFa
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