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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 18:50:54 *
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Autor Thema: Verhalten bei Insolvenz  (Gelesen 218 mal)
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Lutz1
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« am: 10. Oktober 2008, 13:38:39 »

Hallo zusammen. Ich habe schon vor geraumer zeit hier ein paar Fragen gestellt, welche meiner Frau und mir die Entscheidung leichter gemacht haben. Wir haben nun, nachdem uns die Verbindlichkeiten über den Kopf gestiegen sind, einen Rechtsanwalt zwecks Beratung aufgesucht. Die Beratung war soweit i.O. Der Schritt in die Insolvenz wird wohl noch ein Weilchen dauern. Zuerst wurden erst die läubiger von unserem RA angeschrieben zwecks außergerichtliche Einigung. Wobei unser Anwalt glaubt da nicht so dran.  In diesem Zuge wird mit großer Wahrscheinlichkeit unser PKW (ist auch noch belastet) mit weggehen. Dieses sei wohl noch vom Wiederverkaufswert abhängig sein. Aber viel wird da wohl nicht mehr bei rumkommen (laut mündl. Aussage meines Vers.-Gutachter, der PKW steht nicht mehr in der DAT-Liste>zu alt).Nun meine eigentliche Frage: Wenn der PKW weg müsste, darf ich mir einen andern PKW zulegen? Der Kaufpreis läge dann bei ca. 500,-- bis 700,-- Euro. Diesen würde mir mein Schwager besorgen. Nach Aussage unseres Anwaltes haben wir das Recht auf ein Fahrzeug, unsere Bankberaterin hingegen bezweifelt dieses mit der Begründung woher hätte ich Geld für ein PKW wenn ich nicht die Verbindlichkeiten bezahlen könne. Aber dass sind nur Vermutungen unserer Bankberaterin, keine Verbindliche Aussagen. Wer kann mir da etwas näheres zu sagen. Vielen Dank und Gruß.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 10. Oktober 2008, 13:50:21 »

a) im Insolvenzverfahren ....


 811 ZPO - Unpfändbare Sachen

(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:

5.  bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände

.... und darunter kann auch ein Pkw mit angemessenen Wert fallen.


b) in der Wohlverhaltensphase ...

gibt es keine Einschränkungen mehr, auch ein Pkw, gleich mit welchem Wert, unterliegt dann nicht mehr dem Insolvenzbeshlag.
 
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Lutz1
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« Antworten #2 am: 10. Oktober 2008, 17:36:58 »

Vielen Dank für die Antwort. Die Wohlverhaltenspfase bedeutet doch, die Zeit wo die offizielle Insolvenz läuft, oder? Meine Frau und ich werden den Weg der Insolvenz gehen. Ich bin lt. Arbeitsamtsärtzin z.Zt. nicht vermittelbar und meine Frau geht seit 17 Jahren Ihrem Job nach. Heißt dass, das meine frau kann den PKW für sich zur Arbeit beanspruchen? So lese ich den Text. Gruß
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MissTraut
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« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 20:28:50 »

Hallo,

die Wohlverhaltensphase beginnt mit dem Tag, wo das Insolvenzverfahren so ganz offiziell per Beschluß seitens des Gerichts aufgehoben wurde. Die Insolvenzzeit als solches, also diese berühmten 6 Jahren beginnen mit dem Tag der Eröffnung des Verfahrens.

Zum Pkw: Ich denke mal der ist finanziert. Wieviel Restkredit noch ? Auf wen läuft der Brief ?

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 20:28:50 »


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ThoFa
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« Antworten #4 am: 10. Oktober 2008, 22:21:17 »

Hallo,

das meine frau kann den PKW für sich zur Arbeit beanspruchen?

ja, sofern sie keine andere Möglichkeit hat zur Arbeit zu kommen.

MfG

ThoFa
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Lutz1
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« Antworten #5 am: 11. Oktober 2008, 14:08:17 »

He3y. Die Restsumme beträgt noch ca. 5.000,-- Euro. Der Brief läuft auf meiners Frau's Name, da Sie Kreditnehmer ist und ich Bürge. Ich habe mich ohnehin mit dem Gedanken vertraut gemacht, das der PKW wohl nicht retten ist.Deshalb ist ja meine Frau, ob ich mir dann einen billigen PKW von meinem Schwager besorgen darf. Und das würdeich dann machen, sobald der jetzige PKW weggeht.. Gruß
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