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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:10:16 *
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Autor Thema: Verkürzung der Wohlverhaltensperiode von 6 auf 3 Jahre?  (Gelesen 2479 mal)
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bandit75
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« am: 08. November 2010, 12:35:26 »

Seit einiger Zeit habe ich immer wieder Meldungen zu diesem Thema im Internet gelesen, allerdings nichts ganz Konkretes, ist das ganze wieder nur eine "Idee" oder ist es als ernsthaft anzusehen???

Ich befinde mich seit zwei Jahren in der privaten Insolvenz bzw. seit einiger Zeit in der WVP und natürlich wäre ich brennend daran interessiert zu erfahren, wenn tatsächlich demnächst Änderungen anstehen würden, würde dies auch für bestehende Fälle Anwendung finden?

Weiß hier jemand ein wenig mehr als ich darüber?

vielen Dank im Voraus
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 08. November 2010, 13:11:49 »

Bei der letzten Novellierung der Insolvenzordnung waren die bis dahin eröffneten Insolvenzverfahren nicht betroffen (Verkürzung der Laufzeit im RSB Verfahren von 7 auf 6 Jahre). Es ist wohl davon auszugehen, dass auch bei einer erneuten Novellierung die bereits laufenden Verfahren nicht betroffen sind.
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bandit75
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« Antworten #2 am: 08. November 2010, 13:49:22 »

wann kann man denn mit einer Entscheidung rechnen? Gelesen habe ich von erstmal Sommerpause.. die ist ja nun vorbei... und nun soll es angeblich um Entscheidungen gehen, aber wohl eher darum ob gewisse Gläubiger bevorzugt Geld bekommen dürfen... (Krankenkasse.. staatliche Stellen),

es ist mir etwas unklar, wenn die Zeiten verkürzt werden sollten, warum die Altfälle dann benachteiligt werden, aber natürlich ist es vorstellbar.

Gibt es noch eine Möglichkeit zu erfahren wann sich was tut.. oder hilft nur regelmäßig im Netz suchen nach Neuem?? Die Schuldnerberater müssten es doch dann auch recht schnell erfahren, oder?

lieben Dank schon mal für die schnelle Antwort auch wenn sie natürlich nicht zum Glücklichwerden taugt.. irgendwie klang es wie ein LIchtblick, alle sagen die Inso sei doch ein guter Weg.. mir geht es allerdings auch in der WVP nicht gut damit.
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paps
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« Antworten #3 am: 08. November 2010, 19:21:29 »

Wenn Sie ganz genau im Forum lesen, dann kommen manche "Altfälle" in die WVP wenn "Neufälle" schon (fast)fertig sind.
Was die wohl gedacht haben als Ende 2001 novelliert wurde?
Leider ist der Schlußstrich mit dem 01.12.2001 gezogen wurden, alles was davor eröffnet wurde hatte Pech.
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bandit75
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« Antworten #4 am: 08. November 2010, 21:01:27 »

vielen Dank für den Hinweis, dannn kann ich, sowie viele andere ja nur hoffen, das dieser nicht ganz faire Zustand eventuell auch Menschen aufgefallen sind, die dieses Mal die Entscheidung treffen, ich hatte zwar auch schon gelesen, das Altfälle wohl miteinbezogen werden müssten, aber leider aus keiner verlässlichen Quelle..und im Internet kann ja jeder veröffentlichen was er meint, auch wenn er es sich einfach nur so denkt, daher frage ich ja hier mal nach, denn ich denke in diesem Forum wird nicht so viel Blödsinn verbreitet.. obwohl es mir gefallen würde, wenn die WVP verkürzt und Altfälle miteinbezogen werden würden, ich bin gespannt, hoffe und warte und hoffe das ich mitbekomme, wenn sie etwas ändert... wo müsste das zuerst bekanntgegeben werden? Ich bin irgendwie durch Zufall darauf gestoßen...
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. November 2010, 21:01:27 »



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paps
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« Antworten #5 am: 09. November 2010, 18:25:10 »

Bekanntgabe erfolgt im Bundesanzeiger.
Gesetzesvorlage ist aber noch nicht auf der aktuellen Tagesordnung.

Auf der letzten Konferenz der Justizminister der Länder gingen die Meinungen schon wieder ehr in Richtung Gläubiger freundliche Inso.

Es kommt auch immer ein bisschen auf die Mehrheiten im Bundestag/Rat an.
Der jetzige Entwurf ist ja noch aus CDU+SPD Zeiten.
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