Hallo svennii
Wie ich aus deiner Nachricht entnommen habe bist du Angestellter!
Du hast also in 2006 den VVT eintragen lassen auf deiner LSTK ??
Frage: warst du in 2006 schon Angestellter oder noch selbständig?
Was mich Irritiert, wenn du in 2006 deinen VVT eintragenlassen hast musst du schon Angestellter gewesen sein, denn so viel wie ich weis, kannst du als Selbst. dies nur bei der G.u.V. berücksichtigen lassen!!
Ab 2007 bist du Angestellter zahlst aber keine LST ( die wird dir direkt mit dem Gehalt ausgezahlt)
ist das richtig?
Meine Tipps kommen aus meinem Herzen u. Bauch raus!
Soweit ich weis kannst du den VVT nur für ein Jahr beantragen beim FA. ( also jedes Jahr neu)
Ist dem so! dann hast du für 2008 keine Change ! (deine LST must du abführen) wird dir aber für 2009 angerechnet jenach dem wie hoch dein VVT ist.
Und dieser wird der IVM zugeführt.
Achte auf deinen VVT !
Wenn ich richtig liege ??? wird nur dein VVT berücksichtigt für dich und nicht deiner Frau!
Um eine Antwort wie es rechtlich richtig ist wäre ich sehr dankbar!!
noch eine gesundes erfogreiches Jahr

viele liebe Grüße Schreiner