Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 07:02
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:02:46 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Umfrage
Frage: Geht das?
ja - 1 (50%)
nein - 1 (50%)
Stimmen insgesamt: 2

Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Vermögen aufbauen in der Wohlverhaltensphase?  (Gelesen 1718 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
mcm
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 25

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 09. Juni 2007, 14:31:27 »

Hallo, mich würde mal interessieren, was das heißt, "man darf in der Wohlverhaltensphase wieder Vermögen aufbauen"?
Ich dachte immer das man in den 6 Jahren nicht viel haben darf, schließlich können doch die Gläubiger innerhalb der 6 Jahre immer wieder nachforschen wie es mittlerweile um mich steht und wenn ich dann plötzlich ein Sparkonto habe, mit z.B. 2000 Euro drauf (kein Sparkonto für die Gerichtskosten), dann würde das doch mit in die Masse fallen oder? Odeer wenn ich plötzlich 100000 Euro erbe oder sonstiges? Wenn ich in 4 Jahren plötzlich ein nagelneues Auto fahre, dann würden die doch versuchen daran zu kommen?
Also kann man eigentlich nicht wirklich "Vermögen" aufbauen oder?
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 09. Juni 2007, 22:15:05 »

Sie schulden in  nach Einstellung des Verfahrens nur noch die pfändbaren Bezüge und 1/2 Erbe an die Gläubiger (TH).
Siehe auch §295 InsO
Zitat
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

1.
    eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.
    Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.
    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.
    Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #2 am: 09. Juni 2007, 22:44:08 »

Hallo,

kein Gläubiger kann bei Ihnen noch etwas "nachforschen". Sobald das Insolvenzverfahren beendet ist (nach ca. 12-18 Monate), müssen Sie nur noch die Obliegenheiten, welche Paps schon aufzählte, erfüllen, um die RSB zu erlangen. Gewinnen Sie z.B. in dieser Zeit im Lottzo, könnten Sie das Geld auch gänzlich behalten,

MfG

ThoFa
Gespeichert

mcm
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 25

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #3 am: 11. Juni 2007, 13:24:51 »

Danke für die Antworten.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3976 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz