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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:02:54 *
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Autor Thema: Vermögen verschwendet Insolvenz  (Gelesen 562 mal)
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Schmetterling1984
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« am: 08. Mai 2011, 07:52:57 »

Hallo habe da mal eine kurze Frage überall steht ja geschrieben das die Restschuldbefreiungs versagt werden kann wenn man das letze Jahr vor Antrag auf Eröffnung der Insolvenz Vermögen verschwendet hat oder neue Schulden gemacht hat.

Was heisst letztes Jahr vor Eröffnung. Angenommen September 2010 wird die Insolvenz eröffnet heisst das dies nur von September 2009 bis September 2010 greift (also genau ein Jahr) oder ab 01.01.2009 bis September 2010?

Kurze Frage auch noch hierzu mein Freund hat kurz vor der Inso bzw. vor der Beantragung noch neue Schulden gemacht. Er war selbstständig weil er eine Zeitungsanzeige gemacht hat und eine Azubi suchte so als letzter Ausweg. 6 Wochen später wurde der Insoantrag gestellt. Anzeige hat knappe 270 Euro gekostet... Fällt das auch unter Vermögen verschwendet bzw. neue Schulden gemacht oder kann das wegen Geringfügigkeit nicht geltend gemacht werden.

Vielen Dank!
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Insokalle
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« Antworten #1 am: 08. Mai 2011, 11:06:30 »

... im letzten Jahr vor Antragstellung, nicht Eröffnung!

Da die Rechung nicht bezahlt ist, ist auch kein Vermögen verschwendet.
Allerdings könnte der Verlag auf die Idee kommen, sich näher mit dem Problem des Betrugs zu beschäftigen.

Unangemessene Verbindlichkeiten begründet vor Antragstellung, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO könnte sein, müsste genauer untersucht werden.
Ein Versagungsantrag muss von einem Gläubiger gestellt werden. Stellt sich also zusätzlich die Frage, ob damit zu rechnen ist.
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tomwr
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« Antworten #2 am: 08. Mai 2011, 19:11:13 »

Kurze Frage auch noch hierzu mein Freund hat kurz vor der Inso bzw. vor der Beantragung noch neue Schulden gemacht. Er war selbstständig weil er eine Zeitungsanzeige gemacht hat und eine Azubi suchte so als letzter Ausweg. 6 Wochen später wurde der Insoantrag gestellt. Anzeige hat knappe 270 Euro gekostet... Fällt das auch unter Vermögen verschwendet bzw. neue Schulden gemacht oder kann das wegen Geringfügigkeit nicht geltend gemacht werden.

Sorry, muss ich leicht schmunzeln.
Hätte ich keinerlei Bedenken, weder wegen Betrug noch wegen Versagung der RSB.
Das ist halt so im Geschäftsleben. Man hat als Gewerbetreibender (Verlag) tendenziell immer das Risiko des Zahlungsausfalls.

Betreffend der RSB käme hier nur §290 Abs.1 Nr.4 in Betracht:

Zitat
der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,

Das Schalten einer Anzeige im Wert von 270 EUR für einen Gewerbebetrieb ist weder unangemessen noch eine Vermögensverschwendung.

Und zum Thema Betrug, §263 StGB

Zitat
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier mangelt es schon an einem differenzierten Vermögensvorteil für den Schuldner. Anders sieht es aus bei der Vereinnahmung von Kundengeldern oder Beschaffung von Waren und deren Weiterverkauf. Selbst die Beschaffung von Waren ist in diesem Sinne völlig unkompliziert wenn diese z.B. zurückgegeben und der Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner rückabgewickelt werden kann.

Und dann müsste man schon beweisen, dass der Geschäftsbetrieb bereits vorher nicht mehr zu retten war UND der Schuldner sich dieser Situation wirklich bewußt war. Und auch diese ganzen Diskussionen zum Thema Eventualabsicht greifen hier auch nicht da es einfach an einer Garantenstellung des Schuldners mangelt.

Das ist einfach ein Risiko des täglichen Lebens und kann theoretisch jeden Kunden bzw. Lieferanten oder Dienstleister erwischen. Schwamm drüber und wenn notwendig ab in die Insolvenz. Die 270 EUR kann man bestimmt an anderer Stelle gut brauchen (z.B. Beratung) und machen den Verlag jetzt nicht wirklich ärmer.
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 09. Mai 2011, 11:25:28 »

hoffentlich nimmt das niemand für bare Münze
« Letzte Änderung: 09. Mai 2011, 16:00:55 von Insokalle » Gespeichert
tomwr
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« Antworten #4 am: 10. Mai 2011, 13:33:09 »

Was denn genau ?
Entweder diskutieren oder schweigen.
So ein nichtssagender Einzeiler bringt den Lesern wenig.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. Mai 2011, 13:33:09 »



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