Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 07:03
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:03:00 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Vermögen verschwendet/// brauche dingend Hilfe  (Gelesen 890 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Katja1980
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 26. August 2011, 20:06:51 »

Hallo Leute,

brauche ganz ganz dringend eure Hilfe. Es geht um meine Mutter diese ist seit letzes Jahr in der Insolvenz. Der Schlusstermin wurde jetzt gerade anberaumt und sie macht Nachts kein Auge mehr zu hat voll die Angst zustände und ich kann ihr nicht helfen  sad

Meine Mutter hatte eine Einzelunternehmung und einen nicht so tollen Steuerberater der auch mal gerne wichtige Dinge wie Rechnungen/Zahlungsnachweise ect. verschlampt hat. Haben auch schon mit dem Gedanken gespielt vor Gericht zu gehen, aber ohne Beweise...

Nun zum Thema: Für meine Mutter wurde im Oktober 2009 die Einkommensteuererklärung für 2008 gemacht. Hier soll sie in nur 5 Monaten Selbstständigkeit einen Gewinn von 29000 Euro erziehlt haben. Was vorne und hinten nicht stimmen kann. Sie hat damals versucht die Belege aufzutreiben das war aber nicht unmöglich da sie damals  ca. eine Summe von 12000 Euro in Bar gezahlt hatte. Diese Firma ist pleite gegangen und spurlos verschwunden.

Für 2009+2010 wurde aus finaziellen Gründen niemals eine Einkommensstuererklärung gemacht.

Kann ihr eine Vermögensverschwendung seitens des Finanzamtes unterstellt werden. Gewinn von 29000 Euro bei dem Jahresabschluss 2008.
Insolvenzbeantragung Juni 2010 ca 1,5 Jahre später. Spielt es hier eine Rolle das die Steuereklärung erst im Oktober 2009 gemacht wurde. Ich meine wegen der 1 jahres Frist...??

Muss das Finanzamt jetzt beweisen das sie das Geld noch 1 Jahr vor der Insolvenz hatte und verschwendet hat. Ich meine wie kann sie sich wehrene einfach sagen das es vor dem einem Jahr sprich Dezember 2009- Juni 2010 ausgegeben wurde????? Ich meine eigentlich war das Geld ja nie da gewesen aber das können wir unmöglich beweisen.....

Zur Info: Im April 2009 wurde durch eine Krankenkasse ein Antrag auf Insolvenz gestellt da meine Mutter die Beträg enicht mehr zahlen konnte für die Angestellten, sie konnte damals die Insolvenz umgehen da sie einen neuen Auftraggeber gewinnen konnte, dem Gericht müsste also hier bekannt sein das sie bereitrs im April 2009 pleite gewesen sein muss, reicht das als Beweis?????? das das Vermögen schon vor der Einjahresgrenze nicht mehr da war????

Bitte brauche dringend einen Rat und eine Eimnschätzung euererseits. Vielen Dank!

Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #1 am: 26. August 2011, 20:22:24 »

Der Gläubiger muss eine Verschwendung schon nachweisen. Der bloße Verdacht, der Schuldner habe eine Summe x besitzen müssen und die sei jetzt nicht mehr da, ist kein Beweis. Wenn aber auf einem Kontoauszug ein Guthaben in etwa dieser Höhe ausgewiesen wird und wenige Tage später ist das Geld plötzlich, ohne dass ein Grund erkennbar ist, weg, könnte vielleicht ein Anfangsverdacht da sein.
Es pricht eher für die Lbbenswirklichkeit, dass dieses Guthaben im Laufe der Zeit für die alltäglichen Belastungen sowohl im Unternehmen als auch privat verbraucht wurde. Das ist keine Verschwendung.
Gespeichert

Es grüßt der Alte
Katja1980
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 27. August 2011, 08:56:48 »

Guten Morgen, vielen Dank!

Also auf dem Konto hat Summe x natürlich niemals bestanden und wie gesagt die Summe lief in der Einkommenserklärung 2008 auf. Antrag auf Insolvenz wurde Anfang Juli 2011 gestellt also gute 1 1/2 Jahre später. Heisst das meine Mutter hat nichts zu befürchten von wegen Verschwensung???

Vielen Dank!
Gespeichert
Katja1980
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 27. August 2011, 09:25:53 »

Sorry Korrektur Antrag wurde Anfang Juli 2010 natürlich gestellt.
Gespeichert
tomwr
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 955

Danke
-von Ihnen: 68
-an Sie: 138


« Antworten #4 am: 27. August 2011, 16:04:21 »

Kann ihr eine Vermögensverschwendung seitens des Finanzamtes unterstellt werden. Gewinn von 29000 Euro bei dem Jahresabschluss 2008.
Insolvenzbeantragung Juni 2010 ca 1,5 Jahre später. Spielt es hier eine Rolle das die Steuereklärung erst im Oktober 2009 gemacht wurde. Ich meine wegen der 1 jahres Frist...??
Die Steuer für 2008 wurde offenbar vom Finanzamt nur geschätzt. Eine solche Schätzung kann wohl kaum als Glaubhaftmachung für eine Vermögensverschwendung erfolgen. Würde ich zumindest stark anzweifeln, da müsste das Gericht wenn dann schon konkreter ermitteln.

Zweitens sagt die Schätzung ja nur aus, dass sie IM JAHRE 2008 (für 12 Monate) einen Gewinn von EUR 29.000 gemacht hätte (der ja auch noch zu versteuern ist). D.h. wir reden hier sicherlich von unter EUR 2.000 pro Monat wovon ja auch Lebenshaltungskosten, Miete, Versicherungen, Strom usw. angefallen sind. Wieviel soll denn dann von den EUR 2.000 noch Verschwendung sein ? Ein Betrag von 200 bis 300 EUR im Monat wäre eher ein Witz, nur weil jemand vor der Insolvenz (die er zu dem Zeitpunkt noch gar nicht absehen konnte) nicht sparsam lebt, begründet das doch noch keine Verschwendung, jedenfalls nicht in dieser Größenordnung.
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 27. August 2011, 16:04:21 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Katja1980
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #5 am: 27. August 2011, 18:32:35 »

Hallo,

nein das war keine Schätzung! Wurde vom Steuerberater gemacht die Einkommenssteuererklärung wie gesagt es sind Belege verschwunden...
Selbsttsändigkeit wurde erst im September 2008 aufgenommen, daher September 2008- Dezember 2008 Lohnsteuerklärung mit einem Gewinn von 28000 euro

Kann das den nun zu Problemen führen???
Gespeichert
Katja1980
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 27. August 2011, 18:36:17 »

Sprich dieser Gewinn soll in nur 5 Monaten erziehlt worden sein....
Bitte brauche dringend noch einen Rat...
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #7 am: 27. August 2011, 18:53:18 »


Sie machen sich viel zu viel Gedanken über das Wenn und Aber, bevor das Huhn das Ei gelegt hat.

Selbst wenn ein Gewinn von 29.000 Euro erzielt und dieser Gewinn verbraucht wurde, ist das noch längst keine Vermögensverschwendung. Zudem heißt es

„im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens“

und nicht

„im letzten Jahr nach Einreichung eine Steuererklärung“.

NB: Beweisen müssen Insolvenzgläubiger grundsätzlich NICHTS „Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird“. Dann ist es Sache des Schuldners den Vorwurf zu entkräften.

Gespeichert

Katja1980
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #8 am: 27. August 2011, 20:46:51 »

Ok
ja toll wie soll man etwas entkräpften was nie da gewesen ist (Geld)? ich dachte immer der gläubiger muss nachweise bringen, da kann ja jeder ankommen und etwas glaubhaftes behaupten und der schuldner muss den beweis bringen das es nicht so ist ob wohl ggf gar keine beweise existieren.
also schlicht und ergreifend gesagt wenn der gläubiger nen antrag stellt kann der schuldner sich damit abfinden das er keine rsb erhält
Gespeichert
Insoman
Moderator
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 564

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 120



« Antworten #9 am: 28. August 2011, 12:18:54 »

Zitat
also schlicht und ergreifend gesagt wenn der gläubiger nen antrag stellt kann der schuldner sich damit abfinden das er keine rsb erhält

So einfach geht das natürlich nicht..
Glaubhaftmachung steht sozusagen eine Stufe unter Beweislegung, aber eben nur eine.
Selbstverständlich würde das Gericht in diesen Fällen wertfrei prüfen, ob ein Versagungsgrund vorliegt.
Das Gericht müsste also eine "Vermögensverschwendung" für wahrscheinlich halten.
Im Gegensatz zu einem normalen Vermögensverbrauch liegt eine Vermögensverschwendung dann vor, wenn der sogenannte Werteverzehr außerhalb einer nachvollziehbaren Verhaltensweise liegt.

Es liegt aber im Fall Ihrer Mutter, unabhängig von irgendwelcher Beweiskraft, durchaus im Bereich der "Lebenswirklichkeit", dass ein Gewinn von € 29.000,00  bis zum Tag der Inso-Antragstellung (oder hat Sie im Folgejahr ähnliche Gewinne erzielt?) aufgezehrt wurde. (vgl. Der_Alte).
Aus dieser Richtung ist mit Sicherheit nicht zu befürchten..
Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Katja1980
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #10 am: 28. August 2011, 13:24:18 »

Hallo vielen Dank!

also  für 2009 und 2010 wurde nie eine Einkommensteuererklärung gemacht, weil die finaziellen Mittel nicht da waren. Von einer Schätzung weiss ich auch nichts aber der Gewinn war natürlich in einer viel geringeren Höhe vorhanden. Und wie gesagt im April 2009 hatte ein Gläubiger bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, dieses konnte sie damals aber abblocken.. also auch ein Beweis dafür das im April 2009 schon kein Vermögen mehr da war? Oder sehe ich das falsch? selbst wenn ihr unterstellt werden sollte geld verschwendet zu haben so muss dieses schon im april 2009 weg gewesen sein, ihre beantragung der insolvenz erfolgte anfang juli 2010...

also wenn ich das richtig verstehe meinen die experten das nichts zu befürchten ist, ja?
Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #11 am: 28. August 2011, 14:30:40 »

ja, es liegt keine Vermögensverschwendung vor.
Gespeichert

Es grüßt der Alte
tomwr
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 955

Danke
-von Ihnen: 68
-an Sie: 138


« Antworten #12 am: 31. August 2011, 20:53:35 »

nein das war keine Schätzung! Wurde vom Steuerberater gemacht die Einkommenssteuererklärung wie gesagt es sind Belege verschwunden...
Selbsttsändigkeit wurde erst im September 2008 aufgenommen, daher September 2008- Dezember 2008 Lohnsteuerklärung mit einem Gewinn von 28000 euro

Kann das den nun zu Problemen führen???

Ist denn wirklich der Gewinn angefallen ? Ich kenn Fälle, in denen z.B. Rechnungsbelege nicht anerkannt wurden. Deswegen haben die Betreffenden aber trotzdem Ausgaben gehabt. Man muss halt auch immer Liquidität und Gewinn/Verlustrechnung auseinanderhalten. Das ist nicht das Gleiche. Gerade Steuerfestsetzungen sagen über Liquidität häufig gar nichts aus.

Aber egal, auch wenn es nur für 4 Monate war, es ist halt eine Jahressteuererklärung. Das ist auch schwer nachzuvollziehen weil mal von Einkommensteuererklärung und mal von Lohnsteuererklärung die Rede ist - keine Ahnung was wirklich gemeint ist.

Ist auch egal, über sowas sollte man sich da keine Sorgen machen. Wenn hier im Forum schon keiner durchblickt, wie soll da einer der Gläubiger da was nachvollziehen können ?
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.4181 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz