Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:17:31 *
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Autor Thema: Veröffentlichung/Weiterverbreitung  (Gelesen 419 mal)
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xyz
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« am: 10. März 2010, 20:07:18 »

Hallöchen.
Seit März 2009 bin ich im Insolvenzverfahren, mittlererweile läuft die Wohlverhaltensphase.
Unabhängig davon, dass eigentlich alle Leute in meinem Umfeld darüber Bescheid wissen, hat letzte Woche "ein guter Freund" von mir mehrere Personen im Ort und von meinem Bekanntenkreis per mail angeschrieben unter dem Betreff "so im Internet nachzulesen" und dort wiederum eine Kopie der Internetveröffentlichung eingefügt. Ich kenn seine Motive hierfür nicht, da ich mich aber bei meinem Arbeitgeber intern auf eine bessere Stelle beworben habe, finde ich das zur Zeit ziemlich sch..... . Mein Arbeitgeber weiss zwar darüber Bescheid, dennoch kann es doch eigentlich nicht sein, dass am Verfahren unbeteiligte, dritte Personen solche Veröffentlichungen kopieren, um das Ganze dann immer wieder "aufzuwärmen". Kann ich irgendetwas unternehmen, um das zu unterbinden? Ist es überhaupt erlaubt, die Daten von "insolvenzveröffentlichungen.de" zu kopieren und zu versenden?
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand helfen könnte.
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paps
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« Antworten #1 am: 10. März 2010, 20:11:42 »

Wollen Sie den Freund ärgern.
Hasben Sie Beweise?

Unterlassungs über Anwalt beauftragen.
Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes informieren.

Zwar handelt es sich um öffentlich zugängliche Informationen, aber ohne Ihr Einverständnis dürfte eine Weiterverbreitung an Unbeteiligte gegen den Datenschutz verstoßen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
xyz
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« Antworten #2 am: 10. März 2010, 20:29:15 »

Zunächst mal danke für die Antwort.

"Freund" war natürlich nur sarkastisch gemeint. Ich will ihn auch nicht ärgern, sondern einfach mal seine (unbegründete) Hetzjagd, die er gegen mich veranstaltet, beenden.
Dies ist mir insofern sehr wichtig, da ich im öffentlichen Dienst angestellt bin und auch Vereinsmäßig stark engagiert bin.
Beweise habe ich insofern, dass es mir von anderen mitgeteilt wurde und die mails auch teilweise an mich weitergeleitet wurden, da die Empfänger es schlichtweg als unverschämt empfunden haben, so etwas auf diese Art zu verbreiten.
Er hat wohl auf diese Art und Weise versucht, Vorstandswahlen zu beeinflussen, indem er die mails kurz vor einer Mitgliederversammlung verschickt hat, und an derselben auch teilweise die Leute gefragt hat, ob sie denn auch seine mail schon gelesen hätten. Insofern war es in gewisserweise schon ein gutes Gefühl, dass ich dennoch in den Vorstand gewählt wurde, mit lediglich 2 Gegenstimmen. Dennoch will ich nicht, dass sich jetzt so etwas ständig wiederholt, weil ich irgendwann auch mal wieder in ein geregeltes Leben eintreten möchte.
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makro
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« Antworten #3 am: 10. März 2010, 20:51:41 »

laut Info auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de

Zitat
6.
   
Wann werden die Veröffentlichungen gelöscht?

Nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) in der ab dem 01.07.2007 geltenden Fassung (BGBl. I S. 509) werden die Veröffentlichungen zu einem Verfahren spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Die Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Erteilung oder der Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.


Für Veröffentlichungen, die vor dem 01.07.2007 erfolgt sind, gelten dieselben Kriterien. Die Löschung erfolgt jedoch bereits nach einem Monat.


Sollten die Dinge älter sein einfach mal beim Gericht nachfragen!
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makro
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« Antworten #4 am: 11. März 2010, 08:49:05 »

Als Anmerkung:

Mir scheint das es die Gerichte nicht so genau nehmen. Von einer Person mit dem gleichen Nachnamen wie ich, sehe ich noch immer die Ankündigung zur Erteilung der RSB von 2005 angezeigt. Die RSB selbst wurde im Januar 2010 erteilt. Demzufolge müsste im Juli von dieser Person nichts mehr zu finden sein. Ich werde auf jeden Fall meine Daten beobachten und falls die länger gespeichert werden eben beim Gericht um Löschung bitten!
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. März 2010, 08:49:05 »



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jessica79
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« Antworten #5 am: 18. März 2010, 16:00:47 »

hatte einen text geschrieben, hatte mich oben aber verlesen! Sorry, wenn machbar meinen Beitrag bitte löschen!
 rougi
« Letzte Änderung: 18. März 2010, 16:03:17 von jessica79 » Gespeichert
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