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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:03:43 *
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Autor Thema: Verpfändete Wertsachen vor Insolvenz, Guthabenkonto  (Gelesen 816 mal)
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doktor mabuse
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« am: 25. September 2009, 09:28:14 »

Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage, zu der ich hier noch keine so richtige Antwort gefunden habe. Kurz zu mir: habe durch Spielsucht ca. 70.000 Euro Schulden bei vielen Gläubigern angesammelt. Spielsucht ist erstmal behoben, Schulden sind geblieben. Habe über 2 Jahre versucht, durch "Umschuldungen" alle Gläubiger zu bedienen, aber mir blieb fast nichts mehr übrig zum Leben. Habe vor 1 Monat den schweren Gang zur Schuldnerberatung eingeschlagen, der hat alle Gläubiger angeschrieben, im nächsten Monat läuft der aussergerichtliche Einigungsversuch, danach wohl das Insolvenzverfahren. Habe diesen Schritt nicht bereut, kann zum ersten mal seit langem wieder einigermassen schlafen, da die Gläubigerpost hauptsächlich über die Schuldnerberatung läuft. Nun meine Frage: Habe im Frühjahr noch ein Laptop und eine Kamera im Versandhandel auf Raten bestellt, diese jedoch sofort ins Pfandhaus gebracht, um von dem Erlös andere Gläubiger zu bezahlen. War pervers und dumm, konnte aber in meiner Not nicht mehr klar denken und hab geglaubt, irgendwie schaff ich das schon. Die Artikel im Pfandhaus sind verlängert worden, wenn ich das Geld hätte, könnte ich sie auslösen- Wie werden solche Dinge, für die ja noch Eigentumsvorbehalt gilt, in der Insolvenz behandelt?
Sind sie pfändbar? Muß ich sie auslösen und zurückgeben? Wäre das nicht Gläubigerbegünstigung? Muß ich sie als "Vermögen" angeben? Selbst meine Schuldnerberatung ist sich unsicher, da solch ein  Fall angeblich noch nie da war. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß ich der Einzige bin, der so gehandelt hat. Wäre dankbar für eine Antwort.
Ich lese hier immer, daß es, auch in der Vorinsolvenzphase, wichtig ist, sich ein neues Konto zu eröffnen, damit die Gläubiger es nicht sofort mitbekommen. Aber, auch wenn ich ein Guthabenkonto eröffne, steht das doch in der Schufa und wenn sich meine Altgläubiger eine Auskunft holen, erfahren sie es zwangsläufig. Geheimhalten funktioniert nicht lange, man ist ja total gläsern.
Insofern kann ich die Euphorie eines neuen Kontos nicht verstehen, dank der Schufa bleibt nichts geheim.

Freu mich über eine kurze Antwort, danke
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« Antworten #1 am: 25. September 2009, 10:03:46 »

Hallo,

ist in der Insolvenz mit anzugeben, als Vermögen auf dem ein Absonderungsrecht besteht. Ich meine auf den Formularen, welche die SBs immer nutzen, steht dafür sogar ein extra Feld.

Sie sollten Ihre SB anweisen gegenüber den Gläubigern nicht auf Ihre (ehemalige) Spielsucht hinzuweisen, zumindest nicht dann, wenn die Verbindlichkeiten nicht länger als ein Jahr her sind (vgl. § 290(1) 4. InsO).

In der Schufa-Auskunft steht nicht drin, wo das Konto ist, sondern nur dass ein Konto besteht.

MfG

ThoFa
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doktor mabuse
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« Antworten #2 am: 25. September 2009, 10:59:57 »

Hallo und vielen Dank für die erste Antwort.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muß ich die verpfändeten Ware im Insolvenzantrag angeben. Muss ich das auch bereits in der Vorinsolvenzphase? Und was soll ich tun, wenn die Versandhäuser die Waren vor der Insolvenz zurück haben wollen, wegen Eigentumsvorbehalt und nicht bezahlter Raten?
Ich werde das nochmal bei meiner SB ansprechen.
Hatte für mich immer das Gefühl, wenn ich offen über meine Spielsucht rede, das es irgenwie besser wäre. Will aber kein Mitleid, nur ein wenig Verständnis, weil man oft wie fremdgesteuert handelt. Aber es ist wohl den Gläubigern egal, woher die Schulden kommen. Meine SB hat bis jetzt nichts darüber irgendeinem Gläubiger mitgeteilt, sie meinten, das ginge erstmal keinem was an. Meine Verbindlichkeiten aus der Spielsucht sind aber älter als ein Jahr, so in etwa 4-5 Jahre.
Was das Guthabenkonto angeht, steht in meiner Schufa Onlineauskunft sehr wohl der Name der Bank mit Kontonummer, das sagt doch alles! Ich denke mal, jeder der es wissen will sieht es auch, oder? Daß heißt, früher oder später kann auch das Konto gesperrt werden. Deshalb war ich beim Arbeitgeber, hab offen mit ihm gesprochen und um Barauszahlung des Lohns während der Vorinsolvenzphase gebeten. Er will sich auch darauf einlassen, bin sehr froh darüber.

Würd mich freuen, noch mehr Meinungen dazu zu lesen

Danke + Gruß
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« Antworten #3 am: 25. September 2009, 11:06:32 »

Hallo,

Was das Guthabenkonto angeht, steht in meiner Schufa Onlineauskunft sehr wohl der Name der Bank mit Kontonummer, das sagt doch alles!

ja das sagt alles. Nämlich, dass es einen Unterschied zwischen einer Eigenauskunft und einer Fremdauskunft gibt.

MfG

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Insokalle
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« Antworten #4 am: 25. September 2009, 12:02:29 »

"Und was soll ich tun, wenn die Versandhäuser die Waren vor der Insolvenz zurück haben wollen, wegen Eigentumsvorbehalt und nicht bezahlter Raten?"

Meiner Meinung nach sollten Sie u.a. deswegen zusehen, dass Sie die Sachen vor Antragstellung wieder auslösen.
Verzwickte Situation.
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« Antworten #4 am: 25. September 2009, 12:02:29 »



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« Antworten #5 am: 25. September 2009, 15:15:30 »

Könnte Stress und ne Anzeige geben da schon absehbar war das die Raten dafür nicht gezahlt werden....

Ich würde den Krempel schnellstens auslösen.
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