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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:03:51 *
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Autor Thema: Verpfändeter Bausparvertrag  (Gelesen 414 mal)
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laubfrosch11
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« am: 25. September 2010, 11:55:20 »

Hallo,
wer kann mir bitte meine Frage beantworten:
An meine beiden Brüder und mich wurden vor fünf Jahren ein Bausparvertrag verpfändet, mit pro Nase 5000 Euro. Dieser Bausparvertrag wird nun zum 15.10. an uns ausbezahlt. Einer meiner beiden Brüder (für ihn stelle ich diese Frage hier im Forum, er hat leider kein Internet)wird sich laut Aussage des Anwalts der seine Privatinsolvenz betreut, in ein paar Wochen in die Wohlverhaltensperiode überwechseln, den genauen Zeitpunkt konnte er ihm nicht genau mitteilen. Nun zur eigentlichen Frage meines Bruders: Was passiert mit den 5000 Euro wenn er sich zum Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht in der Wohlverhaltensphase befindet, die werden dann wahrscheinlich einkassiert, oder? Darf er das Geld behalten, wenn er sich bereits in der Wöhlverhaltensperiode befindet? Der Bausparer wurde vor 5 Jahren von der 2. Ehefrau unseres Vaters abgeschlossen und an uns verpfändet (wurde auch per Notar beglaubigt), da sie uns zum damaligen Zeitpunkt nicht die ganze Summe ausbezahlen konnte, die ausgehandelt war, damit meine Brüder und ich beim Tod unseres Vaters auf einen Erbanspruch verzichten und sein Erbe an seine Frau und ihre gemeinsamen Kinder übergeht.
Wer kann uns bei diesem Problem weiterhelfen? Über eine Antwort wären wir sehr dankbar.
Ein schönes Wochenende wünscht euch
Laubfrosch11
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 25. September 2010, 12:43:09 »

Was passiert mit den 5000 Euro


-> Unterstellt, der Treuhänder des Bruders hat von den Rechten an diesen Bausparer Kenntnis und weiss, wann der Bausparer fällig wird, dann wäre davon auszugehen, dass der Treuhänder den auf den Bruder entfallenden Anteil zur Insolvenzmasse ziehen wird,

entweder in dem mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens gewartet wird
oder in dem eine Nachtragsverteilung angeordnet wird
oder sonst wie.

Sollte dies nicht erfolgen und der Bruder nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in die sog. Wohlverhaltensphase übergleiten, würde das Geld aus dem Bausparer dem Bruder zufallen. Nun wäre noch zu überlegen, in weit es sich bei diesem Geld um "Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt" handelt.

Allerdings ist wohl nicht damit zu rechnen, dass das Insolvenzverfahren des Bruders bis zum 15.10. aufgehoben ist. Da müsste der sog. Schusstermin schon durch sein.
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laubfrosch11
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« Antworten #2 am: 25. September 2010, 13:36:41 »


Vielen Dank für die fixe Antwort. Den letzten Satz versteh ich allerdings nicht: "da müsste der s.g.Schusstermin schon durch sein"???Ich bitte nochmals um eine kurze Antwort cheesy
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