Hallo Maurice,
ESt betrifft 2009, Inso-Eröffnung 08/09,
Die ESt-Erstattung gehört wie gesagt zur Masse. Soweit sie auf den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung entfällt, kann das FA mit Alt-Verbindlichkeiten (Insolvenzforderungen) ggü. dem IV aufrechnen. Der Teil, der auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung entfällt, fließt in die Masse. Wenn keine Insolvenzforderungen bestehen, fließt die Erstattung voll an den IV.
Gewerbe ist freigegeben, USt-Verbindlichkeit gehört nicht zur Masse.
Dann werden Sie das wohl selber zahlen müssen.