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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:04:16 *
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Autor Thema: Verrechnung USt-Schuld mit EkSt-Guthaben - Zugriff des IV?  (Gelesen 1075 mal)
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foxtra
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« am: 30. September 2010, 23:42:22 »

Hallo an alle,

Status: Regelinsolvenz, Aufhebung angekündigt für Nov. 2010 (weil ja die ESt-Erklärung bis Ende Oktober abgegeben sein muss, wird die Aufhebung verzögert).

ESt- und USt.-Erklärung steht an. USt-Erklärung wahrscheinlich dreistellige Nachzahlung, ESt-Erklärung wahrscheinlich vierstelliges Guthaben.

Frage:

Kann man beim Finanzamt angeben, dass die Nachzahlung der USt mit dem Guthaben aus der ESt verrechnet wird oder kann sich der IV die ESt-Rückerstattung in voller Höhe greifen und die USt muss komplett nachgezahlt werden?

Danke für Eure Info!!

LG

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Fallera
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« Antworten #1 am: 01. Oktober 2010, 07:32:30 »

In der Regel verrechnet das FA sowieso.
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makro
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« Antworten #2 am: 01. Oktober 2010, 08:59:10 »

mmh, doppelt, das war nicht beabsichtigt...
« Letzte Änderung: 01. Oktober 2010, 10:28:28 von makro » Gespeichert
makro
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« Antworten #3 am: 01. Oktober 2010, 08:59:41 »

In der Regel verrechnet das FA sowieso.

sofern es das gleiche Finanzamt ist  wink Bei meiner Frau ist es z.B. so das für die Ekst ein anderes FA zuständig ist als für die Ust., da Wohnung und Arbeit 15km voneinander entfernt.
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Fallera
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« Antworten #4 am: 01. Oktober 2010, 09:00:13 »

@makro

stimmt natürlich! thumbup
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« Antworten #4 am: 01. Oktober 2010, 09:00:13 »



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Maurice Garin
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« Antworten #5 am: 01. Oktober 2010, 12:39:09 »

Status: Regelinsolvenz, Aufhebung angekündigt für Nov. 2010 (weil ja die ESt-Erklärung bis Ende Oktober abgegeben sein muss, wird die Aufhebung verzögert).

ESt- und USt.-Erklärung steht an. USt-Erklärung wahrscheinlich dreistellige Nachzahlung, ESt-Erklärung wahrscheinlich vierstelliges Guthaben.

Ich nehme an, es geht um die Steuer für 2009. Waren Sie da schon das ganze Jahr im Insolvenzverfahren? Und war das Gewerbe vom IV freigegeben?

Ob das FA verrechnen kann, hängt davon ab, ob die USt-VB Masseverbindlichkeiten darstellen. Der Neuerwerb aus der ESt-Erstattung gehört auf jeden Fall zur Masse.
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« Antworten #6 am: 01. Oktober 2010, 13:14:40 »

Hallo Maurice,

ESt betrifft 2009, Inso-Eröffnung 08/09, Gewerbe ist freigegeben, USt-Verbindlichkeit gehört nicht zur Masse.
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Maurice Garin
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« Antworten #7 am: 01. Oktober 2010, 14:23:01 »

Hallo Maurice,

ESt betrifft 2009, Inso-Eröffnung 08/09,

Die ESt-Erstattung gehört wie gesagt zur Masse. Soweit sie auf den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung entfällt, kann das FA mit Alt-Verbindlichkeiten (Insolvenzforderungen) ggü. dem IV aufrechnen. Der Teil, der auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung entfällt, fließt in die Masse. Wenn keine Insolvenzforderungen bestehen, fließt die Erstattung voll an den IV.
Zitat
Gewerbe ist freigegeben, USt-Verbindlichkeit gehört nicht zur Masse.
Dann werden Sie das wohl selber zahlen müssen.
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lenchik22
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« Antworten #8 am: 01. Oktober 2010, 14:55:09 »

Unser Finanzamt hat nicht mal EST miteinander verrechnet. Das ist uns erst später aufgefallen und wir konnten dann aber eine Nachzahlung nicht leisten und so wurden diese Schulden in die Inso aufgenommen. Außerdem wird der IV ja das Finanzamt bereits informiert haben, dass jegliche Rückzahlung an ihn gehen soll.

Grüße
Lena
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