Ich habe mich wegen der PI im Internet nochmals Informiert, da bin ich auf etwas gestoßen was mich zimlich verunsichert, ob es sich lohnt jetzt schon in die PI zu gehn, da ich damals beim Amt falsche Angaben zu meinen Finaziellen Vermögen gemacht hatte.
§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung
Der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden.
Ich habe einmal dazu eine Anzeige bekommen vom Staat wo ich nun dabei bin Sozialstunden abzuleisten hab auf der anderen Seite wollen sie aus einem anderen Verfahren noch Geld von mir haben.
Kann ich trotzdem in die PI oder wie seht ihr das ?