Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 07:08
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:08:52 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Versandhausbestellung vor Inso... ?  (Gelesen 1322 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
meisterbonsuhan
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 26. Januar 2011, 12:02:13 »

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt.
Ich habe gerade eine Versandhausbestellung gemacht (Zahlpause von 99 Tagen und Ratenzahlung),
nun hat sich aus persönlichen Gründen aber plötzlich ergeben, dass ich nun doch in die PI
gehen muß.

Meine Frage ist:

Kann mir deshalb die Insolvenz verweigert werden?

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten  wink

Lieben Gruß,

euer meisterbonsuhan
Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #1 am: 26. Januar 2011, 13:10:03 »

Ich halte es für fraglich, ob sich das Versandhaus davon überzeugen lässt, dass die Zahlungsunfähigkeit nicht schon vor der Bestellung vorhanden war.

Wenn es noch möglich ist würde ich entweder die Ware zurückgeben oder dir Raten bezahlen. Das sollte bis zur ERöffnung des Insolvenzverfahrens vielleicht noch möglich sein.

Ansonsten düfte möglicherweise Betrug zu unterstellen sein und damit die Forderung nicht von einer späteren Restschuldbefreiung erfasst werden.

« Letzte Änderung: 26. Januar 2011, 13:19:27 von Der_Alte » Gespeichert

Es grüßt der Alte
Achdujeh


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 26. Januar 2011, 13:52:46 »

Ansonsten düfte möglicherweise Betrug zu unterstellen sein und damit die Forderung nicht von einer späteren Restschuldbefreiung erfasst werden.
Und mögliche strafrechtliche Folgen wären dann ja auch noch zu bedenken.
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #3 am: 26. Januar 2011, 14:06:36 »

Kann mir deshalb die Insolvenz verweigert werden?
- Nein

Bez. des genannten Eingehungsbetruges hier ein Auszug aus einem aktuelleren Urteil: AG Köln AZ Geschäftszeichen 20 C 68/08

"Abschließend betont das Gericht ausdrücklich, dass es für die Bejahung einer Täuschungsabsicht im Sinne des strafrechtlichen Betrugstatbestandes nicht schon ausreiche, wenn der Schuldner bei Eingehung einer Verpflichtung gewisse Zweifel hinsichtlich der eigenen Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Fälligkeit habe. Auch begründe ein Vertragsabschluss regelmäßig keine Pflicht zur Offenbarung der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse."

Wie schon öfters geschrieben ist Eingehungsbetrug im privaten Bereich sehr schwer Nachweisbar!


Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
meisterbonsuhan
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 26. Januar 2011, 14:40:30 »

Vielen Dank für die schnellen Antworten !!!

Lieben Gruß, MeisterBonsuhan
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. Januar 2011, 14:40:30 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #5 am: 26. Januar 2011, 14:41:12 »

Strafrechtlich gesehen ist es sicher schwierig die Grenze zwischen noch erlaubter Handlung und Betrug zu ziehen. Insofern habe ich bewußt auch den Konjunktiv gewählt. Es kommt auf das Versandhaus an und wie die den Fall selbst einschätzen. Ware bestellt, erhalten und keine Rate bezahlt ist anders zu gewichten als wenn schon Raten gezahlt wurden.

Mit Amtsgerichtsurteilen ist das auch nicht immer so klar, weil jeder Richter frei in der Beweiswürdigung ist und AG-Urteile keinerlei Verbindlichkeit haben.

Ob es zu einer strafrechtlichen Verurteilung reicht sei dahingestellt, ärgerlich wäre es schon.
Es bliebe dem Versandhaus auch, Schadenersatz aus unerlaubter Handlung zu fordern. Auch hier kann das Gericht in freier Beweiswürdigung zu der Auffassung gelangen, dass dem Schuldner schon bei der Bestellung bewußt sein musste, das die Bonität nicht gegeben ist.
Ich beziehe das mal auf die AGB und Zahlungsmodalitäten von Otto. Darin wird regelmäßig zitiert, dass die Bonität gegeben sein muss.
Wenn ich als Käufer Zweifel habe, ob ich die Rechnung bezahlen kann, mangelt es möglicherweise an der Bonität.
Auch wenn es nur popuärwissenschaftlich ausgedrückt ist, zeigt die Erläuterung bei Wikipedia den Zusammenhang. "Bonität (von lateinisch bonitas, „Vortrefflichkeit“) oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Eigenschaft einer natürlichen Person oder von Unternehmen oder Staaten, die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit) und zurückzahlen zu wollen (Zahlungswilligkeit)."
Den ersten Teil kann ein Versandhaus mit Hilfe von Auskunfteien und aufgrund bisheriger Handelsbeziehungen einstufen. Die Zahlungswilligkeit ist das "Versprechen" des Käufers, auch in diesem Fall wieder bezahlen zu wollen.
Wenn ich also ahne, dass ich die Raten nicht oder nicht in der vereinbarten Form zahlen kann, ist keine Bonität gegeben und ich habe den Versandhändler getäuscht. Und eine Insolvenz kommt bei Privatleuten nicht so aus heiterem Himmel, da schleppt man schon eine Weile mit Lasten herum.
Ob das am Ende zu einer Versagung der RSB für diese Forderung führt bleibt abzuwarten.

Ich rate dazu, die Forderung vorab aus der Welt zu schaffen.

Gespeichert

Es grüßt der Alte
tomwr
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 955

Danke
-von Ihnen: 68
-an Sie: 138


« Antworten #6 am: 28. Januar 2011, 22:18:12 »

Mit Amtsgerichtsurteilen ist das auch nicht immer so klar, weil jeder Richter frei in der Beweiswürdigung ist und AG-Urteile keinerlei Verbindlichkeit haben.

Dazu gibt es aber auch ein älteres BGH Urteil aus dem Jahre 1965.

Zitat
Zu einer Offenbarung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse – insbesondere seiner Zahlungsunfähigkeit – ist im übrigen bei Abschluß eines Vertrages niemand ohne weiteres verpflichtet (BGH GA 1965, 208; bei Dallinger MDR 1968, 202).


Betreffend der Betrugsabsicht müsste der Schuldner ggf. beweisen, dass die Beantragung des Insolvenzverfahrens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbar war sofern hier zeitlich ein Zusammenhang besteht. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass das Versandhaus sich da mächtig ins Zeug legt. Generell ist es so, dass die aufgrund eines im Allgemeinen bestehenden Eigentumsvorbehalts die Ware entsprechend zurückverlangen können, ggf. auch im Wege der Zwangsvollstreckung (sofern die Gegenstände werthaltig sind). Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wird kann der Gläubiger Aussonderung beantragen nach §47 InsO.

Also teurer Schlepptop oder Plasma Fernseher könnten die wieder abholen lassen. Eine bereits eingebaute Küche oder ein 0815 Sofa oder ein Schreibtisch sind eher nicht interessant da kaum verwertbar.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.4001 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz