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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:08:59 *
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Autor Thema: Versandhausrechnung läuft auf mich, Eigentümer der Sachen ist aber meine Mutter!  (Gelesen 697 mal)
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Biene72
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« am: 04. Juni 2007, 17:18:37 »

Hallo,

die TH hat uns darüber informiert das wir nun nichts mehr bezahlen dürften...jetzt hab ich aber noch ein Problem....meine Mutter hat vor ein paar Monaten bei mir über eine Versandhaus Waren im Wert von 280.-€ bestellt und jetzt kam die Rechnung zu mir, welche natürlich nicht ich, sondern sie über Ihr Konto bezahlt aber die Rechnung läuft ja auf mich....dieses Versandhaus gehört auch nicht zu den Gläubigern darum meine Frage: kann mir das irgendwie angekreidet werden wenn meine Mutter jetzt diese Rechnung bezahlt? wie ist das generell mit Bestellungen? hab immer große Probleme für meine Kids und für mich was zu finden und habe öfters in Versandhäusern Klamotten bestellt...darf ich das jetzt nicht mehr weil es bei den Versandhäusern ja in der Regel nie Ware gegen Geld ist? dann auch noch eine Frage zu Verkäufen...ich muss für meine Kinder immer mal wieder ein paar Spielsachen bei Ebay verkaufen wenn sie diese nicht mehr wollen, damit sie sich ihr Taschengeld aufbessern können oder sich was neues kaufen können...darf ich das nun auch nicht mehr? müsste ich dieses, für die Kinder verdiente Geld an den TH abgeben? über eine pfändbare Grenze komm ich aber so und so nicht drüber....aber wie sieht das rein rechtlich aus?
Danke für eure Hilfe!
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« Antworten #1 am: 04. Juni 2007, 17:44:38 »


die TH hat uns darüber informiert das wir nun nichts mehr bezahlen dürften

-> doch, Sie dürfen freilich Ihre laufenden Rechnungen zahlen, Miete, Strom, Versicherungen und wenn Sie nach Eröffnung neue Verbindlichkeiten eingehen.

kann mir das irgendwie angekreidet werden wenn meine Mutter jetzt diese Rechnung bezahlt?

-> Das bekommt doch keiner mit, Ihre Mutter zahlt die von Ihr bestellen Sachen von Ihrem Konto und gut, oder ist das ein Ratenkauf auf Ihren Namen, der vor Eröffnung von Ihnen eingegangen wurde ?

wie ist das generell mit Bestellungen? hab immer große Probleme für meine Kids und für mich was zu finden und habe öfters in Versandhäusern Klamotten bestellt...darf ich das jetzt nicht mehr weil es bei den Versandhäusern ja in der Regel nie Ware gegen Geld ist?

-> Der Abschluss von Kaufverträgen ist Ihnen nicht untersagt. Sie müssen diese freilich aber einhalten (können). Von Ratenkäufen würde ich Abstand nehmen.

dann auch noch eine Frage zu Verkäufen...ich muss für meine Kinder immer mal wieder ein paar Spielsachen bei Ebay verkaufen wenn sie diese nicht mehr wollen, damit sie sich ihr Taschengeld aufbessern können oder sich was neues kaufen können...darf ich das nun auch nicht mehr?

-> Verkaufen dürfen Sie schon, nur bedenken Sie bitte, solange das Insolvenzverfahren noch läuft, sind solche Einnahmen mitunter massezugehörig und an den Treuhänder herauszugeben. Ob Sie dabei über die Pfändungsfreigrenze kommen oder nicht ist unerheblich.  Also Vorsicht solange das Insolvenzverfahren noch läuft.


Gruss
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Biene72
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« Antworten #2 am: 04. Juni 2007, 17:53:37 »

Vielen Dank!

nein, es war kein Ratenkauf, aber eine sog. Zahlungspause. Sie hatte die Sachen im Dezember bestellt und diese mussten jetzt bezahlt werden.

Vielen Dank für Ihre Informationen.
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Biene72
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« Antworten #3 am: 04. Juni 2007, 17:58:21 »

Frage: unser Nachbar hat vor kurzem eine Rechnung für den Ausbau des Kanals bekommen...was passiert wenn wir jetzt auch so eine Rechnung bekommen und die Gemeinde sowieso schon zu den Gläubigern gehört? sind das dann neue Verbindlichkeiten? die könnten wir ja dann wieder nicht bezahlen gruebel
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« Antworten #4 am: 04. Juni 2007, 18:04:46 »

hm,

in Zusammenhang mit einer Immobilie, Eigenheim  ?

Es kommt m.E. nicht auf das Datum einer Rechnung an, sondern auf den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs.  Wann wurde denn der Kanal ausgebaut ? Vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ?

Gruss
Feuerwald




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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. Juni 2007, 18:04:46 »



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Biene72
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« Antworten #5 am: 04. Juni 2007, 18:14:48 »

Da das Insolvenzverfahren erst am 29.05.07 eröffnet wurde, wurde der Kanal vorher ausgebaut. Ja, es ist ein Eigenheim und auch nicht in einem Zustand das man sagen könne das man es bei der 1. Versteigerung los hat. Was passiert wenn es 2 oder 3 Jahre dauert bis es versteigert ist? sind dann die Kosten, die in diesen Jahren anfallen Neuschulden? was wenn denen noch einfällt wir müssten für eine Straße oder eine Lampe oder sonstiges den oder den Anteil erbringen? kann ich das irgendwie verhindern? wenn ich eine Eigentumsaufgabe machen würde müsste ich ja wohl auch mit erheblichen Anwaltskosten rechnen obwohl sich da auch wieder die Meinungen teilen....der eine sagt das kostet nichts und ein anderer sagt das dies teuer ist... undecided
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« Antworten #6 am: 05. Juni 2007, 16:45:18 »

"sind dann die Kosten, die in diesen Jahren anfallen Neuschulden? "

- Hat der IV die Immo aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben ? Gibt es eine Zwangsverwaltung ? Immobilien sind leider nicht mein Fachgebiet.

Gruss
Feuerwald
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« Antworten #7 am: 05. Juni 2007, 17:20:26 »

Hallo,

anscheinend schlafen die alle beim Amtsgericht...seit einer knappen Wo. ist jetzt unser Konto gesperrt und eine Nachfrage bei dem TH hat ergeben das diese erst heute das Schreiben vom Amtsgericht bekommen haben...Wahnsinn oder? und von was wir derweil leben sollen, wer unsere Rückbuchungen bezahlt und wie mein Mann ohne Geld in die Arbeit kommt interessiert niemanden...es wurde uns gesagt das sie die Immo gleich diese Wo. noch frei geben...aber was ist eine Zwangsverwaltung? bin ich dann nicht mehr für die Kosten zuständig? muss ich sowas beantragen?
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« Antworten #8 am: 05. Juni 2007, 17:29:27 »

Zwangsverwaltung?

Die dürfte in einer selbst genutzten/bewohnten (?)  Immo wohl ausscheiden. Bei einer Zwangsverwaltung versucht der  betreibende Gläubiger sich aus den Erträgen (laufenden Mieteinnahmen)  zu befriedigen.

Gruss
Feuerwald




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