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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:09:06 *
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Autor Thema: Verschleppung bei gesparter Miete, ja oder nein?  (Gelesen 538 mal)
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Archimedes
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Beiträge: 15

Danke
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« am: 08. September 2011, 17:09:39 »

Hallo,

ich hab mal wieder eine Frage zwecks Wohnungswechsel meiner Mutter. Sie ist ja in der Wohlverhaltenssphase und muss jetzt noch zwei Jahre aushalten. Wie Ihr ja schon wisst, möchte sie wieder in meine Nähe ziehen.
Hier meine Frage:
Sie muss bis zum 31.12.11 aus der alten Wohnung sein, die neue wird aber erst im März oder Anfang April frei. Ich würde sie gerne in dieser Zeit bei mir wohnen lassen, als Überbrückung. Sie müsste keine Miete bezahlen, könnte sich dieses Geld also sparen - habe ich mir so gedacht. Aber dann ist mir eingefallen, dass diese Vorgehensweise vielleicht unrechtens ist, also dass ihr Insolvenzverfahren gefährdet ist.
Vielleicht denkt ihre TH sogar an beabsichtigte Verschleppung oder Betrug?
Dass ist auf keinen Fall dass, was ich damit will!!
Oder aber ihre TH sagt, dass sie dieses Geld haben möchte, weil sie es ja spart. Alles ganz schön kompliziert!!
Bitte helft mir, denn ich möchte meiner Mum doch nur helfen und nicht schaden. Und sie muss aus der alten Wohnung raus, weil ihr 5 - Jahres - Vertrag eben zum 31.12.11 ausläuft.

Gruß Archimedes
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Es ist keine Schande hinzufallen,
aber es ist eine Schande,
einfach liegenzubleiben!
Der_Alte
weiß was
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Danke
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« Antworten #1 am: 08. September 2011, 18:29:01 »

Mutter kann sparen bis zum umfallen. Dem Treuhänder hat sie nur das zu geben, was im § 295 InsO geschrieben ist, also den pfändbaren Teil des Einkommens und die Hälfte einer Erbschaft.
Wenn die Mutter bei 1029 € Selbstbehalt nur monatlich 250 € zum Leben verbrauchen und jeden Monat über 750 € auf ein Sparkonto legen würde könnten die Gläubiger und der Treuhänder zwar staunen über die sparsame Person, aber mehr auch nicht.
Was die Mutter mit dem unpfänadbaren macht, geht niemanden etwas an.
Jeder Schuldner hat in der WVP nur und ausschließlich nach der Pfändungstabelle abzuführen, mit dem Rest kann er machen was will er!
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Es grüßt der Alte
Insokalle
weiß was
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Danke
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« Antworten #2 am: 08. September 2011, 18:48:22 »

Und nicht vergessen: Wohnsitzwechsel dem Gericht und dem TH mitteilen.
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