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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:12:25 *
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Autor Thema: Versicherungsentschädigung  (Gelesen 287 mal)
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strebermama
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« am: 11. Januar 2010, 17:37:43 »

Hallo ihr Lieben,

ich hätte da mal wieder eine Frage. Mein Mann ist seit 2006 in der Insolvenzu nd noch nicht in der WVP. Ich bin nicht in der Insolvenz. Jetzt sind wir über Weihnachten in Urlaub geflogen und prompt ist der Koffer meines Mannes verschwunden.  cry Wir haben eine Gepäckversicherung, die auf meinen Namen läuft. Die Fluggesellschaft muss natürlich auch teilweise für den Schaden aufkommen. Im Urlaub mussten wir dann natürlich meinen Mann neu einkleiden. Selbstverständlich habe ich alles bezahlt. Was passiert denn jetzt mit dem Geld, dass von der Fluggesellschaft und von der Versicherung kommt. Wir möchten natürlich nichts falsch machen und riskieren. Allerdings ist meinem Mann ja wirklich ein Schaden erstanden. Er konnte ja nicht 14 Tage mit einer Unterhose, 1 Paar Socken, etc auskommen. fuchsteufelswild cry

Bitte helft mir.

strebermama rougi
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paps
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Danke
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« Antworten #1 am: 11. Januar 2010, 19:25:40 »

Grundsätzlich dürfte es sich bei normaler Bekleidung um pfändungsfreie Gegenstände handeln.
Wenn Sie Versicherungsnehmer sind, fließt die Erstattung der Versicherung an Sie.
Insofern sehe ich aus beiden Gründen keine Gefahr.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
strebermama
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« Antworten #2 am: 11. Januar 2010, 19:33:08 »

Danke Paps  juchu,

das würde mich ja sehr beruhigen, da wir das Geld zur Neubeschaffung natürlich sehr gut brauchen können.

Es geht aufwärts.

strebermama lollol
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