das Insolvenzrecht ist gar nicht sooo kompliziert.
Man sollte folgendes verstehen:
Es gibt zwei Verfahren...
edit by jafern: nicht nötig, den gesamten Wortlaut des Vorschreibers zu zitieren, wenn man direkt im Anschluss darauf antwortet, sowie das Zitatende an die richtige Stelle gesetzt 
Danke für die Antworten !
Habe soeben noch mal auf das letzte Schreiben vom Amtsgericht geschaut und lese gerade:
Erste Zeile : Datum und unser Zeichen
Darunter:
Verfahren zur Restschuldbefreiung des ( mein Name )
meine Adresse und darunter Geschäftszeichen
Und dann in der Anrede:
Sehr gehrter Herr...
Durch Beschluss des Amtsgerichts "sowieso" vom 24.04.2008 wurde das Insolvensverfahren über Ihr Vermögen aufgehoben.
Und anbei mehrere Seiten mit was man alles zutun hat.
Geht es jetzt nun um Beides ?
Wenn das tats. das Restschuldbefreiungsverfahren ist , dann würde ich Endabrechnungen behalten dürfen,ist das korrekt ! Sorry, aber ich habe mittlerweile schon sehr viele Schreiben erhalten,das ich bald nicht mehr durchblicke und mir zudem noch der Autounfall von gestern im Nacken sitzt !
mfg trixi1262