Selbst wenn....ne Haftpflicht geht den Vermieter auch nix an...
Nein ich schließe mich Insokalle an.
Es kann gerade wegen bisheriger schlechter Erfahrungen des Vermieters ja eine Grundvoraussetzung für den Mietvertrag sein, damit der Vermieter bei möglichen Schäden, die die Gebäudeversicherung nicht abdeckt, nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Aber wie vieles im Leben, was nützt es, wenn der Mieter einen solchen Vertrag vorweist?
Zahlt er die Beiträge nicht und der Versicherer wäre im Schadensfall deswegen nicht leistungspflichtig, ist eigentlich der Nachweis zu Beginn des Mietverhältnisses nur eine Farce.