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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 21:04:30 *
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Autor Thema: Verstehe folgende Forderung der Bank nicht?!?!?!  (Gelesen 288 mal)
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zocka75
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« am: 18. November 2008, 20:40:59 »

Hallo zusammen!

habe ein Haus gebaut vor ca. 4 jahren, vor 2 jahren wurde ich arbeitslos, mir wurde eine Umschulung angeboten, leider konnte ich nicht mehr die Zinsen für die Darlehen zurück zahlen. Nun muss das Haus zwangsversteigert werden. Die Bank hat mir in einem Brief mitgeteilt das Sie alle Darlehen mir gegenüber kündigt. ca 3 wochen später bekomme ic hwieder einen brief von der bank nun verlangen diese:

wir fordern Sie hiermit auf, einen erstrangigen teilbetrag dieser Grundschuld über 50.000€ für sofort vollstreckbar erklären zu lassen. Diese können Sie bei einem Notar Ihrer Wahl vornehmen.

Hmm nun frage ich mich warum sollte ich das denn machen? warum vollstrecken die nicht die ganze grundschuld 170.000 € das sind doch denen Ihre sicherheiten?!?!

Kann mir jemand sagen was das z usagen hat das ganze worauf wollen die hinaus?

weiter steht wenn ic hbis zum genannten termin das nicht mache dann wollen die ne duldungsklage beim Landgericht machen.


Weis da jemand bescheid und kann mir darauf antoworten?

weis eh nicht mehr wie es weiter gehen soll.

Liebe grüsse

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zocka75
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« Antworten #1 am: 19. November 2008, 21:24:15 »

Hallo,

weis niemand eine Antwort auf meine Frage? Ich bin über jede Hilfe sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße
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paps
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« Antworten #2 am: 19. November 2008, 23:17:22 »

Was erwarten Sie?
Wir kennen weder die verträge noch die Grundbücher.

Nur mal so als Denkanstoß.
Es gab im Zuge der zunehmenden Verkäufe von Grundschuldforderungen an Beitreibungsprimaten, mitte des jahres eine Gesetzesänderung.
Diese sieht unter anderem vor, dass die ZV erst nach Ablauf von 6  Monaten nach einer ordentlichen Kreditkündigung erfolgen kann.
Eine sofortige vollstreckbare Ausfertigung würde diese Frist umgehen.

Ich würde auf die aktuellen Änderungen zum ZVG und die bereits vorliegende Grundschuld verweisen.
Soll die Bank doch ihre Möglichkeiten zur ZV ausloten.
Eine Duldungsklage wird bei einem normalen Kreditarrengement nicht zum Erfolg führen, da die Bank alle Rechte aus der Grundschuld wahrnehmen kann.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
zocka75
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« Antworten #3 am: 20. November 2008, 21:15:59 »

Hallo,

also das würde heißen,mit Ihrer Drohung einer Klage vor dem Landgericht wollen Sie mich einschüchtern? Und ich kann auf dieses Gesetz mich berufen, das ich nicht verpflichtet bin der bank eine erstrangige Grundschuld einzuräumen. Könntest du mir vielleicht den Paragrphen dazu geben finde irgendwie nichts in Google.

Nochmals vielen dank für deine Antwort hilft mir doch schon etwas weiter.

Bald ist meine Umschulung vorbei 16 Januar, Prüfung habe ich auch bestanden.
Und somit ist auch ein Job mit guten Gehalt in Aussicht. Vielleicht kann ich mit denen nochmal drüber reden in den 6 Monaten?

Danke und wenn du den Paragraph hättest wöäre es toll dann schreib ich denen nen Brief, das ich dies nicht machen werde mit verweis auf den paragraph und sie von einer klage absand nehmen sollen da diese unwahrscheinlich ist zu gewinnen.

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 20. November 2008, 21:15:59 »


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paps
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« Antworten #4 am: 20. November 2008, 21:53:35 »

Nochmal.
Es sollte ein Denkanstoß sein.
Wir kennen weder die genauen Grundschuldurkunden noch die Finanzierungsverträge.

Glauben Sie wirklich, dass Problem läßt sich mal eben so wie eine Matheaufgabe meiner Tochter in der 1. Klasse lösen?

Die 50.000 erstrangige Grundschuld sichern aber der Bank zumindest diesen Erlös aus einer ZV.
Und sie wäre bei Anerkennung schneller zu betreiben.

Einzelne Pragrgaphen dazu zu benennen macht wenig Sinn, da dann bei falscher Auswahl oder Kombination ja die Bank die besseren karten hätte.

Versuchen Sie nochmal mit der Bank in`s Gespräch zu kommen.
Weisen Sie auf die guten Aussichten am Arbeitsmarkt hin.
Versuchen Sie über die mögliche bessere finanzielle Situation ab 2009 eine Aussetzung des verfahrens und Stundung zu erreichen.

Detaillierter geht es im Interesse aller nachfolgenden Leser und vorallem in ihrem eigenen Interesse nicht.
Die mögliche Fehlerquote wäre zu hoch.

geben Sie bei einer Suchmaschine folgenden Begriff ein.
Der hat aus meiner Sicht eine gute Trefferquote(1.160) zum Problem
Grundschuld  sofort vollstreckbar erklären
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Mfg Paps

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